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Videoüberwachung im Rahmen des Gesetzes - so lässt sich die Kontrolle per Kamera realisieren

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Wir bieten Ihnen bundesweit eine legale Videoüberwachung um einen Sachverhalt aufzuklären.

Videoüberwachung im Rahmen des Gesetzes - so lässt sich die Kontrolle per Kamera realisieren

Das häufigste Einsatzfeld für eine Videoüberwachung ist Diebstahl innerhalb eines Betriebes, den es aufzuklären gilt. Dazu bringen unsere Experten kleinste Kameras an, die für eine kurze Zeit überwachen, wer was entnimmt. Unsere Kunden benötigen diese Form der des Überwachens beispielsweise bei Fällen wie:

Wenn Sie eine Videoüberwachung nutzen, sind alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Ein Beispiel: Wir bauen keine Kameras in Sozialräume ein.

Die Kameraüberwachung ist dann vorzunehmen, wenn es den begründeten Verdacht auf eine Straftat gibt. Andere Optionen um den Fall zu lösen sind vorher auszuloten. Sind diese nicht vorhanden? Dann ist der Einsatz von kleinen und für den Täter nicht erkennbaren Kameras für einen begrenzten Zeitraum legal, um Straftaten aufzuklären. Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.

In jeder Stadt Deutschlands und bei Bedarf im Ausland bieten wir Ihnen zuverlässige Hilfe. Dabei erfüllen wir alle Schritte:

  1. Das Planen der Anlage
  2. Den Einbau
  3. Das Auswerten der Aufnahmen

Die Experten unserer Detektei erbringen alle Dienste, die Sie benötigen.

0800 - 11 12 13 14

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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