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Verleumdung - werden Sie verleumdet und beleidigt?

Lesezeit: 3 Minuten

Verleumdung - was ist das? Verleumdung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts und in § 187 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen über eine andere Person eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Verleumdung - Privatdetektive ermitteln für Sie.

Wichtige Merkmale der Verleumdung nach deutschem Recht

  1. Unwahre Tatsachenbehauptung
    Es muss sich um eine objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptung handeln, und die Tatsache muss unwahr sein. Werturteile oder Meinungsäußerungen fallen nicht unter den Tatbestand der üblen Nachrede.
  2. Wider besseres Wissen
    Der Täter muss wissen, dass die behauptete oder verbreitete Tatsache nicht wahr ist.
  3. Geeignetheit zur Rufschädigung
    Die unwahre Behauptung muss geeignet sein, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen.
  4. Behaupten oder Verbreiten
    Es reicht aus, die unwahre Tatsache gegenüber Dritten zu behaupten oder weiterzuverbreiten.

Strafmaß bei einer Verleumdung in Deutschland

Verleumdung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen, erhöht sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Abgrenzung zu ähnlichen Vergehen

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Hier genügt bereits das Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen, ohne dass der Täter wissen muss, dass die Aussage unwahr ist.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Die Beleidigung betrifft herabwürdigende Äußerungen, die nicht auf Tatsachen, sondern auf Werturteilen basieren.

Verleumdung ist ein Antragsdelikts. Sie wird in der Regel nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt, es sei denn, die Tat liegt im öffentlichen Interesse.

Verleumdung nach Recht der Schweiz und Österreich

Auch in der Schweiz ist die Verleumdung strafbar. Verleumdung gilt hier als üble Nachrede wider besseres Wissen im Sinne von Artikel 174 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Verleumdung wird in der Schweiz nur auf Antrag des Verletzten mit Gefängnis oder Geldbuße bestraft.

In Österreich ist die Verleumdung die falsche Anschuldigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu einer verwaltungsbehördlichen oder strafgerichtlichen Untersuchung gibt oder geben könnte. Diese Handlung ist nach § 297 des österreichischen Strafgesetzbuches strafbar.

Wie kann ein Detektiv Ihnen helfen, wenn sie verleumdet werden?

Befürchten Sie, dass sich Dritte in verleumderischer Weise über Sie äußern? Wenn Sie sich gegen eine solche Verleumdung rechtlich zur Wehr setzen wollen, benötigen Sie entsprechende Beweise.

Nur mit eindeutigen Beweisen können Sie zivil- und strafrechtlich gegen den Täter vorgehen. Detektive können für Sie durch verdeckte Ermittlungen im Umfeld Zeugen und Beweise für die Verleumdung finden.

Privatdetektive sammeln Informationen für Ihren Anwalt.

Der Privatdetektiv fasst seine Erkenntnisse in einem schriftlichen Bericht zusammen. Dieser Bericht wird Ihnen ausgehändigt und Sie gehen damit dann zu Ihrem Anwalt. Dieser wird juristisch prüfen, ob Sie eine Chance haben, sich zu verteidigen.

Im Zivilrecht wird der Detektiv als Zeuge benannt, damit sie eine Unterlassungsklage erheben können. Im Strafrecht wird der Detektiv ebenfalls benötigt, wenn es um die Glaubhaftmachung ihrer Forderung geht.

Privatdetektiv.de hilft Ihnen gerne in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch sachgerechte Ermittlungen und Recherchen, den oder die Täter der üblen Nachrede zum Nachteil Ihrer Person ausfindig zu machen.

Mit Hilfe eindeutiger Beweise können auch Sie den verleumderischen Aktivitäten anderer zu Ihrem Nachteil endlich ein Ende setzen. Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Privatdetektive bei Verleumdungen genau vorgehen.

0800 – 11 12 13 14

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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