- Kostenfreie Erstberatung -

Unterhaltsangelegenheiten - Beweise bei Streit um Unterhalt

Lesezeit: 4 Minuten

Privatdetektive ermitteln in Unterhaltsangelegenheit. Das Thema Unterhalt umfasst sehr viele Bereiche. Wir von Privatdetektiv.de könnten Ihnen rund um dieses Aufgabenfeld wichtige Informationen und Beweise beschaffen. Diese können Ihnen helfen, juristische Schritte gegen unterhaltspflichtige oder unterhaltsberechtigte Personen einzuleiten, wenn diese falsche Angaben machen und sich dadurch ihrer Unterhaltspflicht entziehen oder aber in unberechtigter Weise Unterhalt erhalten.

Unterhaltsangelegenheiten

Unterhaltspflichtiges Kind geht arbeiten

Sie zahlen Unterhalt für Ihr schon volljähriges Kind, obwohl Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind – anstatt wie vorgegeben zu studieren – bereits einem Vollzeitjob nachgeht? Bei der Beweisführung helfen Ihnen Privatdetektive. Diese können durch Ermittlungen und/oder Beobachtung feststellen, ob sich Ihr Verdacht bestätigt. Es ist wichtig, in diesen Fällen genaue Fakten für Sie zu sammeln, die Ihnen ein weiteres Vorgehen ermöglichen.

Ex-Frau will ungerechtfertigt Unterhalt

Weitere Bearbeitungsfälle einer Privatdetektei sind Einsätze gegen unterhaltsberechtigte Partner. So beispielsweise die Ex-Ehefrau, die vorgibt, keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen zu können und heimlich einer Schwarzarbeit nachgeht. Oder der Ex-Ehefrau, die längst in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Hier kommen verdeckte Ermittlungen und Observationen durch Privatdetektive ins Spiel. Dadurch lässt sich die neue Partnerschaft beweisen, was je nach Fallkonstellation auch zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen kann.

Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Bei einem anderen Beispiel zahlt der Vater seinen gesetzlichen Kindesunterhalt nicht, weil er angeblich kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Hier gilt es durch Detektive zu klären, ob der Vater (der möglicherweise arbeitslos ist) einer Schwarzarbeit nachgeht, oder als Selbstständiger seine Einkünfte verschweigt, weil er an der Steuer vorbei verdient. Solche und eine Reihe andere Fälle zählen zu den Arbeitsbereichen einer Privatdetektei im Themenkomplex Unterhalt.

Unterhalt und seine Bedeutung

Unterhalt sind die für den Lebensbedarf eines Menschen oder Bedürftigen erforderlichen Aufwendungen. Im Familienrecht soll der Unterhalt für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person Sorge tragen. Als bedürftig gilt, wer sich nicht selbstständig unterhalten kann, weder aus dem Einkommen heraus noch aus eigenem Vermögen. Unterhalt soll den Lebensbedarf einer Person sicherstellen.

Es gibt verschiedene Arten des Unterhalts. Hierzu gehören im Familienrecht unter anderem Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt aber auch Unterhalt wegen Verwandtschaft. Der Unterhalt ist aufgeteilt in Geld- oder Barunterhalt, Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Der Geld- oder Barunterhalt umfasst eine regelmäßige Zahlung und wird auch als Geldrente bezeichnet.

Ein Naturalunterhalt bezieht sich auf die Pflege und Erziehung, wozu unter anderem der Kauf von Kleidung oder Nahrungsmittel, eine Betreuung oder Gesundheits- und Krankenpflege zählen, aber auch Unterricht, Erziehung, Gestellung einer Unterkunft, Taschengeld und einiges mehr.

Der Betreuungsunterhalt ist nicht identisch mit dem Kindesunterhalt. Dieser wird dem geschiedenen Partner gewährt, wenn er/sie aus Gründen beispielsweise der Kinderbetreuung selbst nicht erwerbstätig sein kann.

Familienunterhalt

Der Familienunterhalt gilt einer intakten Familie und bezeichnet den Unterhalt, der angemessen ist, den gesamten Lebensbedarf respektive der allgemeinen Lebensführung einer zusammenlebenden Familie abzudecken. Dazu gehören Haushaltskosten und die persönlichen Bedürfnisse der Familienmitglieder.

Kindesunterhalt

Diesen hat ein Erziehungsberechtigter dem Kind/den Kindern gegenüber zu leisten und gilt für alle minderjährigen Kinder, aber auch für volljährige Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Der Kindesunterhalt ist im Familienrecht gesetzlich geregelt. Leider kommt es immer häufiger vor, dass diese Geldzuwendung unregelmäßig oder gar nicht gezahlt werden.

Verwandtenunterhalt

Der Unterhalt bezieht sich auf Leistungen unter in gerader Linie verwandten Personen (Großeltern, Eltern, Kinder/Enkel), wenn diese Person außerstande ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das bedeutet, dass Verwandte in erster Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltspflichtig ist, wer unter Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen und ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts imstande ist, einem Verwandten 1. Grades Unterhalt zu gewähren.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Es ist der Betrag, den ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung bezahlen muss, um die Lebenshaltungskosten des Unterhaltsberechtigten zu decken. Der Trennungsunterhalt ist – wie der Name schon sagt – während der Trennung, also noch in der bestehenden Ehe zu zahlen. Der nacheheliche Unterhalt, auch Geschiedenenunterhalt, kommt erst nach einer Scheidung zum Tragen.

Unterhaltsermittlungen durch Privatdetektive

Düsseldorfer Tabelle als Grundlage für Unterhaltsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle stellt lediglich eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf für den monatlichen Unterhaltsbedarf dar. Die neue Tabelle wurde in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Sie bezieht sich nur auf zwei Unterhaltsberechtigte und ohne Berücksichtigung des Ranges des Unterhaltsberechtigten. Sollten weniger oder mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sein, so würde der Unterhalt anders eingestuft. Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1962 eingeführt. Sie bezieht sich hauptsächlich auf den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, auf Mangelfälle sowie den Verwandtenunterhalt. Insbesondere aber gilt sie als Maßstab zur Berechnung von Kindesunterhalt. Eine Gesetzeskraft selbst hat sie nicht; sie ist als Leitlinie anzusehen.

Gründe für Unterhaltsverwirkung

Die Verwirkung des Unterhalts ist gesetzlich geregelt und kann diverse Gründe haben. Dazu zählt eine kurze Ehedauer, das Leben der unterhaltsberechtigen Person in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, ein Verbrechen oder grob vorsätzliches Vergeben gegen den Unterhaltspflichtigen oder dessen nahe Angehörige, eine mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit, Fehlverhalten gegen den Unterhaltspflichtigen und diverse andere, aber vergleichbar schwerwiegende Gründe.

Immer wieder gibt es sogenannte Härtefälle, die eine Unterhaltsverwirkung nach sich ziehen können. Grundsätzlich sind das immer Einzelfallentscheidungen. Dazu gehören zum Beispiel Vergewaltigung in der Ehe, das Anzünden des Autos des Ehemannes, Geschlechtsverkehr mit dem Stiefsohn, das Anzeigen des Ehemannes beim Finanzamt und viele weitere oft abstruse Einzelfälle. Was letztlich ein Familienrichter als besonderen Härtefall ansieht, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Auch für Härtefälle kann ein Privatdetektiv die notwendigen Beweismittel beschaffen, wenn sich die Handlungen in er Öffentlichkeit abspielen.

Unterhaltsrechner im Internet ist oft nur ungenau

Das Thema Unterhaltsberechnung ist sehr komplex und richtet sich hauptsächlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Im Internet finden sich viele Online-Unterhaltrechner. Eine genaue Errechnung sollten Sie allerdings durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen, da viele Angaben über das Einkommen und die Vermögenssituation nachgewiesen werden müssen.

Hilfe bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug

Bei Fragen zum Unterhaltsbetrug stehen Ihnen unsere Detektive mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich eingehend beraten. Unsere Privatdetektive besprechen mit Ihnen den Verdacht und die dafür zutreffenden Einsatzmöglichkeiten und Vorgehensweisen. Um juristische Schritte bei Unterhaltsbetrug einleiten zu können, benötigen Sie gerichtsfeste Beweise und Zeugen. Ein Privatdetektiv dient dabei vor Gericht als neutraler Zeuge. Verlieren Sie keine Zeit uns lassen sich jetzt umgehend beraten:

0800 – 11 12 13 14

Ebenfalls oft gelesen:

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

© Copyright 2024 · Privatdetektiv.de · Ihr professioneller Privatdetektiv.
crossmenu