Üble Nachrede beweisen – so gelingt es
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Rufschädigung in Form von übler Nachrede kann sich nicht nur erheblich auf die menschliche Psyche auswirken. Sie kann nachhaltig rufschädigend sein und ist somit mit Recht strafbar.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie üble Nachrede dokumentieren, um sich dagegen zu wehren.
Was ist üble Nachrede?
Üble Nachrede beschreibt das Behaupten und Verbreiten von sogenannten Tatsachen die die Ehre einer Person verletzen. Wichtig bei diesen Tatsachen ist, dass diese nicht wahr sind. Es geht auf gut Deutsch gesagt also darum, Lügen mit negativer Auswirkung über eine Person zu verbreiten.
Ähnlich der üblen Nachrede sind Verleumdung und Beleidigung. Die drei Begriffe unterscheiden sich jedoch rechtlich. Ein Beispiel:
Person A entdeckt sein zertrampeltes Gartenbeet und beschuldigt seinen Nachbar Person B, das gemacht zu haben. Wenn es sich bei dem Beet-Zerstörer nicht nachweislich um Person B handelt, ist es üble Nachrede. War Person B beispielsweise verreist, kann sie nicht Täter gewesen sein.
Von Verleumdung spricht man, wenn Person A bewusst ist, dass Person B nicht der Täter war. Person A könnte den eigenen Hund dabei beobachtet haben, wie dieser das Beet zertrampelte und es lediglich bewusst auf Person B schieben.
Wenn Person A dann Person B als einen „dummen Beetzertrampler“ bezeichnet, handelt es sich um Beleidigung.
Üble Nachrede unterscheidet sich ebenso zwischen dem Behaupten und dem Verbreiten der Nachrede.
- Das Behaupten beschreibt das wahre Hinstellen der Behauptung des Täters aus eigener Überzeugung.
- Um Verbreitung handelt es sich, wenn jemand die Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergibt, ohne sich dieser Tatsache zu Eigen macht.
Nachweisen von übler Nachrede
Da handfeste Beweise für den behaupteten Straftatbestand vorhanden sein müssen, ist es oft schwierig üble Nachrede nachzuweisen.
Aufgrund der Ihnen gegenüberliegenden Aussage ist es nötig stichfeste Beweise vorzulegen, die diese Aussage widerlegen. Diese Beweise finden sich oft in Form von Foto- und Videodokumentation.
Zurück zu unserem Beispiel mit dem Beet, Hier könnte Person B, während sie verreist ist, Fotos von Erlebnissen, Sehenswürdigkeiten oder Ähnlichem geschossen haben. Diese reichen in der Regel aus, um den Sachverhalt zu klären.
Zeugenaussagen sind ebenso für Person B zielführend. Mit etwas Glück ist Person B nicht alleine verreist, sondern mit einem Lebensgefährten oder kann eine Hotelbestätigung vorlegen. Durch seine Aussage vor Gericht kann Person B die üble Nachrede bewiesen und die Aussage von Person A widerlegen.
Die Folgen für den Täter
Sind ausreichend Beweise für die üble Nachrede vorhanden, hat das Folgen für den Täter. Dabei kann es zu heftigeren Konsequenzen kommen als viele vermuten.
Die klagende Partei kann veranlassen, dass der Täter eine Wiedergutmachung durchführen muss. Diese besteht darin, die Rufschädigung wieder zu beseitigen. In unserem Beispiel würde das bedeuten, dass er die Anschuldigung des Zertrampelns öffentlich zurückziehen muss, möglicherweise im Internet falls entsprechende Aussagen zuvor dort erfolgt sind.
Zusätzlich kann klagende Partei erwirken, dass der Täter gegebenenfalls veröffentlichte Bilder und Behauptungen aus Medien und sozialen Netzwerken entfernen muss.
Selbst bei immateriellem Schaden, wie beispielsweise psychischen Schaden, sind Schadenersatzansprüche denkbar.
In extremen Fällen von übler Nachrede kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen.
So beweisen Sie die üble Nachrede mit Hilfe externer Zeugen
Obwohl die üble Nachrede im Vergleich zu anderen Straftaten eher umständlich nachzuweisen ist, ist es wichtig, nötige Schritte zu ergreifen.
Charakteristisch für die üble Nachrede ist, dass man als Geschädigter den Schaden erst im Nachhinein - wenn es schon zu spät ist - mitbekommt. Von den getätigten Äußerungen erfährt man in der Regel als Letzter, weshalb Geschädigte oft bei der ersten üblen Nachrede nicht direkt agieren.
Daher sollten Sie schon bei der ersten nachweisbaren üblen Nachrede nicht zögern rechtliche Schritte einzuleiten. Sind die nötigen Nachweise nicht vorhanden, gibt es oft Möglichkeiten. diese über eine Detektei diskret zu beschaffen. Einem Privatdetektiv ist es möglich, diskrete Recherchen durchzuführen und somit gerichtsverwertbare Beweise festzustellen.
Wenn Sie Bedarf an einer Beratung haben, rufen Sie uns gleich an:
0800 – 11 12 13 14
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