Stalking - so lassen sich Stalker überführen
Lesezeit: 5 Minuten
Stalking kommt häufiger vor, als man meint. Gründe hierfür sind oftmals Beziehungen, die beendet wurden und die Trennung nur von einem der Partner gewollt war. Andererseits kann auch unerfüllte Liebe ein Grund für Stalking sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Person, die zum Opfer wird, entweder gar nichts von den Gefühlen des Stalkers weiß und wahrnimmt oder keinen Gedanken daran verschwenden würde, eine Beziehung mit dem Stalker einzugehen.
Aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder unter Kollegen kann Stalking vorkommen. In der Mehrzahl sind Frauen die leidtragenden Opfer, was auch sehr häufig in den Medien zu lesen oder zu sehen ist. Ein relativ neues Phänomen ist das Cyber-Stalking, in dem das Opfer über das Internet gedemütigt, terrorisiert und verunglimpft wird. Hier sind neben Privatpersonen auch Unternehmen vor den Cyber-Stalkern nicht mehr sicher. Die Möglichkeiten der Stalker scheinen unbegrenzt und diese schrecken – gerade weil es im Internet anonymer wird – vor gar nichts mehr zurück. Generell heißt es: Wehren Sie sich! Suchen Sie Hilfe! Geben Sie dem Stalker keine Chance, in Ihr Leben einzudringen und Sie zu demoralisieren. Denn dieser Terror ist in keinster Weise hinzunehmen und sollte bereits in den Anfängen unterbunden werden.
Was ist Stalking?
Stalking entstammt von dem englischen Wort „to stalk“, was auf die Jägersprache zurückgeht. „To stalk“ bedeutete bei Jägern: Jagen, heranpirschen, hetzen und anschleichen an Wild. Beim Stalking geht es insbesondere um Belästigungen, Überwachung und Verfolgungen. Die Opfer sprechen hier von einer Art Psychoterror und extremer Belästigung. Der Täter versucht in der Hauptsache, seine Opfer gegen ihren Willen zu verfolgen und/oder zu terrorisieren. Täter lauern ihren Opfern auf und wollen in deren persönliche Lebensbereiche eingreifen. Stalker studieren oft den Tagesablauf ihrer Opfer. Für die Opfer ist Stalking eine extreme Beeinträchtigung.
Wie erkenne ich Stalking?
Die Vorgehensweisen der Stalker sind unterschiedlicher Natur und äußerst vielschichtig. Bezeichnend ist, dass die Handlungen kontinuierlich und häufig erfolgen. Manche Stalkingopfer werden über viele Monate oder sogar über mehrere Jahre belästigt. Ziel des Täters ist, Macht über ein Opfer zu erlangen oder zumindest Kontakt dazu zu bekommen. Andere wollen sich rächen oder handeln aus sogenannter Liebe. Im Nachfolgenden haben wir einige typische Vorgehensweisen von Stalkern aufgeführt:
- Überwachung der Opfer sowie der Familie/den Freunden und Bekannten
- Nachstellungen
- Telefonterror sowie kontinuierliche SMS oder E-Mail-Nachrichten
- Drohungen oder Beleidigungen per Telefon, SMS, E-Mail oder Whats App
- Auflauern, beispielsweise zu Hause, beim Spaziergang, vor der Arbeitsstätte
- Einbrechen in die Wohnungen ihrer Opfer
- Observieren der Opfer
- Gewaltanwendungen
- Sachbeschädigungen
Diese Vorgehensweisen sind nur exemplarisch zu verstehen. Sie sind die Spitze des Eisbergs. Tatsächlich können die Tathergänge sehr umfassend sein.
Wer sind die Stalking-Täter?
Zum Stalker werden Menschen, die kaum Selbstwertgefühlt haben und sich zurückgewiesen oder gedemütigt fühlen. Sie haben Fehlwahrnehmungen und verschaffen durch die Macht- und Kontrollausübung ein Gefühl der Befriedigung. Täter haben eine mangelnde Sozialkompetenz. Die Täter leiden unter Realitätsverlust oder fühlen sich zu ihren Opfern sehr stark hingezogen und wollen diese in eine Beziehung zwingen. Dann wiederum kann es sich bei dem Täter um einen Ex-Partner handeln, der sich rächen oder den Partner wieder zurückgewinnen will. Es gibt Stalker, die krankhaft ihre Kollegen, Nachbarn, Stars und andere Personen verfolgen. Aber auch ihnen unbekannte Personen sind betroffen. Schließlich gelten die Motive der Stalker als zahlreich; sie handeln krankhaft. Dabei kann oft auch das Risiko bestehen, dass die Gesamtsituation eskaliert und das Verhalten des Täters gegenüber dem Opfer immer bedrohlicher wird.
Und wer sind die Opfer von Stalking?
Im Grunde kann jeder Opfer von Stalkern werden. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie eine Privatperson sind oder prominent. Schlussendlich leiden alle Opfer unter permanenter Nachstellung. Stalking kann für die Opfer psychisch sehr belastend sein. Die Opfer ziehen sich zurück und haben Angst um ihre Sicherheit sowie die ihrer Familie. Nicht selten wird auch der Arbeitsplatz in Mitleidenschaft gezogen.
Was tun bei Stalking?
Sind Sie selbst Opfer eines Stalkers geworden? Dann versuchen Sie zunächst, Ruhe zu bewahren und eine oder mehrere Vertrauensperson/en zu informieren. Sammeln Sie Beweise und schalten die Polizei ein. Schaffen Sie Schutzvorrichtungen und verstärken Sie zum Beispiel die Wohnungssicherheit. Über Ihren Telefonanbieter können Sie eine Fangschaltung einrichten lassen. Machen Sie dem Stalker im Beisein von Zeugen unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt zu diesem wünschen. Werden Sie von dem Stalker im Fahrzeug verfolgt, dann sollten Sie umgehend zum nächsten Polizeirevier fahren. Setzen Sie klare Grenzen.
Sie müssen schnell handeln. Geben Sie dem Täter keine Chance, eine Gewohnheit aufzubauen. Verschaffen Sie sich professionelle Hilfe. Weitere Unterstützung im Kampf gegen das Stalking erhalten Sie durch Privatdetektive. Diese können Ihnen weiteres Beweismaterial beschaffen und stehen Ihnen als neutrale Zeugen zur Seite. Ein Detektiv wägt mit Ihnen gemeinsam die beste Strategie ab, damit Sie sich gegen den Stalker zur Wehr setzen können.
Einstweilige Verfügung bei Stalking
Sobald Sie ausreichende Beweise für das Stalking vorliegen und Zeugen für die Handlungen des Stalker haben, sollten Sie juristische Schritte einleiten. Sie können eine Anzeige gegen den Täter stellen. Insbesondere das Vorhandensein von Beweisen und Zeugen ist für eine polizeiliche Ermittlung wichtig. Durch entsprechende Beweise, können Sie Tathergänge belegen. Mittels einer Einstweiligen Verfügung können Sie sich zudem zivilrechtlich gegen den Stalker wehren. Der Detektiv wird Ihrem Rechtsanwalt genügend Beweismittel liefern, die dieser für die Einstweilige Verfügung benötigt.
Stalking Gesetz
Obwohl in 2007 das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz der Stalking-Opfer mit dem § 238 StGB (Nachstellung) in Kraft trat, soll die Dunkelziffer der Betroffenen hoch sein. In Regel handelt es sich bei den Tätern um Männer und bei den Opfern Frauen.
Neben der Einschaltung von Polizei, Rechtsanwälten und Privatdetektiven kann auch eine psychologische Beratung oder eine Opfereinrichtung für die Folgen des andauernden Stalkings sein. Ferner gibt es viele Selbsthilfegruppen.
Cyber Stalking
Seit geraumer Zeit gibt es auch die Bedrohung und Nachstellung über das Internet, genannt Cyber Stalking. Hierbei handelt es sich um eine Art digitalen Terror und die Täter versuchen, über entsprechende Kommunikationsmedien ihre Opfer unter Druck zu setzten. Auch hier sind die Motive unterschiedlicher Art: von Liebenswahn, unerfüllter Liebe, Rache bis hin zum Hass. Andere Täter versuchen, ihre Opfer aus rein geschäftlichen Interessen heraus Schaden zuzufügen oder um Konkurrenten oder anderen Gegner auszuschalten.
Die Opfer werden bedroht, manipuliert und überwacht. Oftmals kommt es zu Identitätsdiebstahl und Vernichtung von Daten. Sollten Sie von Cyber Stalking betroffen sein, ist es wichtig, von allen Vorgängen Kopien, Screenshots oder Fotos zu machen. Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich. Schützen Sie sich mit wirksamer Sicherheitssoftware.
Kann ich Cyber Stalking zur Anzeige bringen?
Ja, auch Cyber Stalking ist ein Delikt, dass Sie bei Vorliegen von Beweisen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen können.
Hilft mir das Gewaltschutzgesetz bei Stalking?
Das Gewaltschutzgesetz soll Opfer primär vor häuslicher Gewalt bewahren. Es gilt aber auch für Stalkingopfer. Als Opfer können Sie einen Antrag bei Gericht stellen. In Folge dessen kann einem Täter vom Richter ein Kontaktverbot oder auch ein Näherungsverbot oder sogar ein Aufenthaltsverbot auferlegt werden. Verstößt der Täter gegen diese Anordnung, so macht er sich tatsächlich strafbar. Die gerichtliche Anordnung verleiht der Polizei übrigens auch mehr Handlungsmöglichkeiten.
Hilfe bei fortgesetztem Stalking
Wichtig ist es, dass auch ein Stalkingopfer nötigenfalls Hilfe holt. Die Polizei ist erster Ansprechpartner genau wie ein spezialisierter Rechtsanwalt. Liegen noch nicht genügend Beweise vor, kann ein Privatdetektiv äußerst wertvolle Hilfestellung gegen Stalking leisten. Lassen Sie sich jetzt gratis beraten:
0800 – 11 12 13 14
Ebenfalls oft gelesen: