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Sorgerechtsstreit - so gewinnen Sie den Kampf um das Sorgerecht und den Unterhalt

Lesezeit: 4 Minuten

Sorgerechtsstreit: Ein Konflikt, der nach gescheiterten Ehen/Beziehungen im Familienrecht immer mehr zugenommen hat. Eigentlich sollte die elterliche Sorge dem Wohl des Kindes dienen und im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. Das verlieren die Elternteile nach einer Scheidung oft aus den Augen. Denn im zeitweilig erbitterten Kampf um das Sorgerecht schrecken Elternteile wahrlich vor nichts zurück. Der kann für beide Parteien sehr frustrierend werden. Deshalb sollten Eltern in erster Linie versuchen, einvernehmlich zu handeln.

Sorgerechtsstreit - so gewinnen Sie den Kampf um das Sorgerecht und den Unterhalt

 

Wenn eine einvernehmliche Lösung beim Sorgerecht nicht mehr möglich ist:

Ermittlungen bei Sorgerechtsstreitigkeiten sind für Privatdetektive mittlerweile zum Tagesgeschäft geworden. Dabei sind die Ermittlungsbereiche sehr vielfältig.

Privatdetektive ermitteln, um Verfehlungen und Vernachlässigungen bei der Erziehung der Kinder festzustellen. Andererseits ist es wichtig zu erfahren, ob das Kind/die Kinder während des Aufenthaltes bei nicht sorgeberechtigten Elternteilen gut behandelt und versorgt wird oder auch bei einem Verdacht, dass das Kind vom anderen Elternteil gegen Ihren Willen ins Ausland gebracht werden soll, kommen Detektive zum Einsatz. Dann heißt es, schnell zu handeln.

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Unsere Privatdetektive beraten Sie ausführlich und leisten Unterstützung bei der Problembewältigung. Denn hier geht es um das Wohl Ihres Kindes. Beispielhafte Aufgabenbereiche rund um das Sorgerecht, bei denen Sie einen Privatdetektiv zur Beweisführung einschalten können sind:

  • Missachtung des Kindeswohls
  • grobe Erziehungsfehler
  • Kindesmisshandlung
  • Verletzung der Gesundheitsfürsorge
  • Potentielle Gefährdung durch Dritte im Umfeld
  • Missbrauch der Vermögenssorge
  • Vernachlässigung
  • Suchterkrankung des Elternteils oder einige psychische Erkrankungen

Wenn Sie einen solchen oder auch anderen Verdacht haben, ist es an der Zeit, diesen gerichtsverwertbar zu belegen. Dann können Sie vielleicht das alleinige Sorgerecht beantragen. Gefährden Sie nicht das Wohl Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Alleiniges Sorgerecht

In der Regel haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder. Sie sollten alles tun, was für das Wohl der Kinder erforderlich ist. So sieht es der Gesetzgeber in Deutschland grundsätzlich vor. Eine Scheidung allein ändert nichts an der Sorgerechtsverteilung. Es ist jedoch – ohne dass ein Zerwürfnis der Elternteile vorliegt – möglich, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Allerdings sind die Elternteile nach Trennung/Scheidung häufig so zerstritten, dass dann ein Gericht einem der Elternteile das alleinige Sorgerecht zuspricht. Generell werden für Gerichte triftige Gründe und Nachweise benötigt, um einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Wichtig für einen Gerichtsentscheid sind auch die Beständigkeit in der Erziehung, die Förderung der Entwicklung des Kindes, die Bindung zum Elternteil und/oder den Geschwistern und der Kindeswille.

Aufenthaltsbestimmungsrecht/alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dieser Rechtsbegriff stammt aus dem Familien- und Sorgerecht und auch dem Bereich des Zivilrechts. Dieses obliegt bei minderjährigen Kindern den Eltern, einem alleinsorgeberechtigten Elternteil oder einem Vormund und beschreibt unter anderem das Recht, den Wohnort eines Kindes zu bestimmten. Zu dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht zählt aber auch, ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil Entscheidungen zu treffen. Der Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind hat, hat zudem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zur elterlichen Sorge. Trotz einer Scheidung kann beiderseitiges Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen. Dieses wir aber zum Problem, wenn die Elternteile hinsichtlich des Wohnorts des Kindes keine gemeinsame Lösung finden. Problematisch wird es auch, wenn ein Elternteil mit dem Kind eine Urlaubreise unternehmen möchte oder die Gefahr besteht, dass ein Elternteil gegen den Willen des anderen das Kind ins Ausland bringen will.

Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Sorgerechtsstreit

Sorgerechtsstreit gewinnen

Um einen Sorgerechtsstreit zu gewinnen, sollten Sie aktiv werden und ein Teil im Leben Ihres Kindes werden. Versuchen Sie, so viel Zeit wie möglich mit dem Kind zu verbringen. Vermeiden Sie tunlichst jeglichen Streit mit dem anderen Elternteil, das schadet nur Ihrem Kind. Halten Sie sich an die Besuchszeiten/-tage. Befassen Sie sich mit der Gegenseite, nur so lässt sich darlegen, warum das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr ausgeübt werden soll. Beachten Sie, wer das Kind betreut. Denn für das Wohl des Kindes zählt eher die Eigenbetreuung als die Fremdbetreuung.

Dokumentieren Sie ausreichend, dass der andere Elternteil nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Hier stehen Ihnen unsere Privatdetektive zur Seite. Eine gute Vorbereitung ist das A und O. Ferner sollten Sie einen Rechtsanwalt an der Hand haben, der sich auf Familien- und Sorgerecht spezialisiert hat. Am besten ist es, wenn er Fachanwalt für Familienrecht ist.

Sorgerechtsstreit aus Sicht des Vaters

Nach dem Gesetz sind beide Elternteile nach einer Scheidung beim Sorgerecht erst einmal gleichberechtigt. Das Sorgerecht als Vater hat man, wenn man mit der Mutter des Kindes verheiratet ist/war oder wenn beide Elternteilte einvernehmlich das gemeinsame Sorgerecht erklärt haben. Generell sollten bei der Beantragung des alleinigen Sorgerechts vor dem Gesetz Mütter und Väter gleichgestellt werden. Die Hürden dazu sind aber nach wie vor für den Vater höher. Nach wie vor sollen 95% der Mütter das alleinige Sorgerecht haben. Im Kampf um das Sorgerecht sollten Sie als Vater zeigen, dass Sie immer für Ihre Kinder/Ihr Kind da sind. Verhindern Sie auf jeden Fall einen Kontaktabbruch, denn auch bei Ihnen steht das Kindeswohl an erster Stelle.

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Wir stehen Ihnen zur Seite und beschaffen Ihnen die nötigen Beweise.

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Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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