Scheidung - so verschaffen Sie sich durch Beweise Vorteile bei der Ehescheidung
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Bereits seit Mitte der 70er Jahre gibt es das sogenannte Schuldprinzip bei Ehescheidungen nicht mehr. Zuvor war es so, dass eine Ehe nur geschieden werden durfte, wenn sich einer der Ehepartner schuldhaft verhielt. Danach richteten sich unter anderem die Unterhaltspflichten und –rechte.
Das gesetzlich verankerte Schuldprinzip ist zwar nicht mehr existent, die Frage nach der Schuld bleibt. Die häufigste Ursache für die Scheidung nach dem Schuldprinzip war die eheliche Untreue. Heute gilt das Zerrüttungsprinzip. Das heißt, wenn die Ehe schlichtweg gescheitert ist, darf sie auch wieder geschieden werden. Bei der Frage nach der Höhe des zu zahlenden Unterhaltes spielt die Schuldfrage dann in bestimmten Fällen doch eine zumindest kleine Rolle.
Detektei liefert Beweise für Scheidung
Wenn sie Beweise für eine eheliche Untreue benötigen, können spezialisierte Detektive Ihnen die gewünschten Beweise beschaffen. Wenn Sie Hilfe im Zusammenhang mit einer Scheidung benötigen, lassen Sie sich einfach jetzt durch einen in Scheidungsangelegenheiten erfahrenen Detektiv beraten. Wählen Sie dazu die Nummer
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Auch wenn es das Schuldprinzip seit der Gesetzesänderung 1976 nicht mehr gibt, existieren dennoch Fälle, in denen ein „Ausbrechen aus einer intakten Ehe“ zu einer Unterhaltsverwirkung führen kann.
Bestimmung der Unterhaltshöhe nach der Scheidung
Sobald es um die Bestimmung der zu zahlenden Unterhaltshöhe geht, spielt vor deutschen Richtern die Schuldrage wieder eine zumindest kleine Rolle. Wenn ein Ehevertrag vorhanden ist, kann auch in diesem ein entsprechender Passus vermerkt sein. Dabei geht es nicht selten um viel Geld, so dass sich die Einschaltung einer Detektei lohnen kann. Der Ausbruch aus der intakten Ehe kann durchaus Folgen für den Unterhalt haben.
Nacheheliche Recherchen durch Detektive bei Unterhaltsansprüchen
Auch nach der Scheidung ist der Einsatz von Detektiven oftmals von Nöten. Dabei geht es häufig darum versuchen festzustellen, ob der Ex-Partner in einer neuen eheähnlichen Beziehung lebt. Ist das der Fall, kann die Höhe des Unterhaltes erheblich gemindert werden, sofern eine länger anhaltende verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt. Dabei beobachten spezialisierte Detektive Ihren Ex-Partner an dessen Wohnanschrift, um so das eheähnliche Verhältnis versuchen nachzuweisen. Alternativ werden geeignete Umfeldrecherchen vorgenommen, die das gleiche Ziel haben.
Tipps für eine Beauftragung einer Detektei bei Scheidungsfällen
Am zielführendsten ist der Einsatz einer Detektei, wenn die zu beobachtende Person nicht weiß, dass sie beobachtet wird. Vorherige Andeutungen Ihrerseits, dass Sie „etwas tun werden“ um „die Wahrheit ans Licht zu bringen“ sollten Sie kurz vor einer Observation unterlassen. Wenn die Zielperson sensibilisiert ist, ist es ungleich schwerer, verwertbare Beweise auf eheliche Untreue oder ähnliches zu ermitteln.
Nacheheliches Sorgerecht – So kommen Sie an Ihr Recht
Einer der häufigsten Streitpunkte nach einer Ehe ist die Aufteilung des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder. Detektive werden oftmals beauftragt festzustellen, ob der Ex-Partner das Kind respektive die Kinder schlecht behandelt. Manchmal befürchtet ein Elternteil auch, dass der neue Partner einen negativen Einfluss auf Ihre Kinder hat. Dann ist eine fundierte Beweiserbringung von Nöten, um so gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten. Da Sie sich in solch einer Situation in der Beweispflicht befinden, sind sie in der Bringschuld. Detektive unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen und die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Unterhaltsausgleich bei Scheidung
Sie vermuten, dass Ihr ehemaliger Partner bei seiner Vermögensauskunft schummelt? Sie wissen, dass Ihr Ex-Partner wesentlich mehr verdient, als er angibt? Er verschleiert dies, indem er einfach einen Teil seiner Aufträge unter der Hand abrechnet? Wegen dieser Lügen bekommen Sie und Ihre Kinder gar kein oder viel zu wenig Unterhaltsausgleich? In diesem Fall, können Ihnen unsere professionellen Detektive die benötigten gerichtsverwertbaren Beweise liefern.
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