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Beweise für Sachbeschädigung und Vandalismus

Lesezeit: 4 Minuten

Eine Detektei wird immer wieder damit betraut, eine gerichtlich haltbare Beweisführung beim Vorliegen einer Sachbeschädigung zu erbringen. Was sind die häufigsten Fälle von Vandalismus, die an eine Detektei herangetragen werden?

Beweise für Sachbeschädigung und Vandalismus

  • Zerstochene Autoreifen
  • Graffiti und Farbschmierereien an Hauswänden
  • Vergiftete oder abgeschnittene Pflanzen im Garten
  • Beschmutzung fremden Eigentums
  • Zerkratzter Lack am Auto
  • Abgebrochene Scheibenwischer oder Antennen

In all diesen und auch anderen Fällen können Privatdetektive dabei helfen, klare Beweismittel für Sie zu erbringen.

Definition von Sachbeschädigung

Im Strafgesetzbuch wird die  Sachbeschädigung als Tatbestand abgehandelt und gilt als eines der meist verübten Delikte. Dabei handelt es sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Die Sachbeschädigung gilt als Antrags-, Privatklage- und Erfolgsdelikt und wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 303 geregelt. Zudem regelt der § 304 StGB eine weitere Form des Delikts, nämlich eine gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Grundtatbestand der Sachbeschädigung ist, wenn rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird oder unbefugt das Erscheinungsbild nicht unerheblich oder nicht nur vorübergehend verändert wird. Auch der Versuch der Sachbeschädigung ist strafbar. Statistiken zur Folge soll die Aufklärungsquote der Polizei bei Sachbeschädigungen in Deutschland bei nur etwa 25% liegen.

Als Sache zählt hier nicht nur jeder körperliche Gegenstand, sondern auch Tiere. Dabei ist der Wert einer Sache ohne Bedeutung. Entscheidend ist, dass die Sache abgrenzbar und individualisierbar ist. Das Ding darf nicht im Alleineigentum eines Täters stehen und auch nicht herrenlos sein.

Mittlerweile stellt auch Graffiti eine Sachbeschädigung dar, wenn es unbefugt und ohne Einwilligung des Eigentümers/Besitzers erfolgt ist.

Ferner muss die Tat mit Vorsatz und schuldhaft begangen werden. Dann ist auch der Versuch strafbar.

Die gemeinschädliche Sachbeschädigung impliziert Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgemeinschaft oder Dingen, die dem Gottesdienst gewidmet sind. Aber auch Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Kunstgegenstände, und vieles mehr sind nach dem Gesetz damit geschützt. Dabei ist es irrelevant, ob ein Täter sogar Eigentümer der Sache ist.

Bei einem erheblichen Tatbestand droht nach dem Strafrecht des StGB übrigens sogar eine Freiheitsstrafe. Meist wird der Verursacher jedoch mit einer Geldstrafe bestraft. Je nach Tathandlung ist ein Strafantrag erforderlich.

Definition Beschädigung

Als Beschädigung wird ist jede Einwirkung auf eine Sache bezeichnet, die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Hier reichen bereits kleine Einwirkungen aus, die die Brauchbarkeit der Sache mindern.

Definition Zerstörung

Mit der Zerstörung ist ein höherer Grad der Beschädigung gemeint. Hier hat eine Einwirkung zur Folge, dass die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache völlig aufgehoben wird.

Sachbeschädigung durch Kinder

Eltern sind zur Beaufsichtigung ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet, damit ein Schaden erst gar nicht entsteht. Daher haften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Eltern für Schäden, die von ihren Kinder verursache werden.

Da hier aber weder Umfang noch Inhalt definiert werden, bleibt bei der Klärung ein großer Ermessensspielraum. Sollten Eltern beispielsweise im Falle eines durch ihr Kind verursachten Fremdschadens nachweisen können, dass sie der Aufsichtspflicht nachgekommen sind, ist oftmals kein Schadenersatz zu zahlen. Der Nachweis als solcher ist nicht immer leicht zu erbringen.

In der Rechtsprechung sind die Reife und das Alter maßgeblich. So gilt für Kinder vom siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr die volle Haftung, wenn sie über die notwendige Fähigkeit zur Einsicht verfügen. Im Straßenverkehr können Kinder erst ab dem elften Lebensjahr haftbar gemacht werden, sofern es sich nicht um ein vorsätzliches Delikt handelt.

Privatdetektive ermitteln bei Sachbeschädigung.

Fahrlässige Sachbeschädigung

Eine fahrlässige Sachbeschädigung hat nach geltendem Recht keine strafrechtliche Folgen nach dem StGB, sondern nur zivilrechtliche. Die Fahrlässigkeit kann in bewusster als auch unbewusster Form auftreten. Bei einer unbewussten Form der fahrlässigen Handlung bereitet die Abgrenzung zu einem Vorsatz zumeist keine Schwierigkeit. Anders sieht es bei der bewussten fahrlässigen Handlung aus.

Sachbeschädigung durch Nachbarn

Insbesondere im Nachbarschaftsstreit kann es nicht nur zu Beleidigungen und Bedrohungen kommen. Oftmals werden Sachen von Nachbarn beschädigt oder in Gänze kaputt gemacht. So werden beispielsweise Fahrzeug zerkratzt, Reifen werden zerstochen, Gärten verwüstet und so weiter. Hier ist es wichtig, Eigentum zu schützen. Privatdetektive können Sie bei der Beweis-Beschaffung auch nach dem Strafrecht (StGB) unterstützen.

Sachbeschädigung durch Ex-Partner/-in

Gerade nach dem Beziehungsaus, wenn die Trennung lediglich von einem der Partner gewollt war, kann es im weiteren Verlauf zu hässlichen Auseinandersetzungen kommen. Da wird das Eigentum des Ex-Partner/der Ex-Partnerin dazu genutzt, dem anderen weh zu tun. Es werden Briefkästen mutwillig zerstört, Autos demoliert (insbesondere Fahrzeug, die einem möglichen neuen Partner/-in zugehörig sind), oder lieb gewonnene Gegenstände beschädigt.

Beweislast für Sachbeschädigung liegt beim Geschädigten

Egal was passiert ist, Sie als Erstatter einer Anzeige oder Anspruchsteller tragen die Beweislast. Hier kommen Detektive ins Spiel, denn Detektive können diese notwendigen Beweise für Sie sichern.

Gilt es Beweise zu beschaffen, die eine vorsätzliche Sachbeschädigung dokumentieren, kommen Detektive zum Einsatz. Sie können eingesetzt werden um festzustellen, wer die vorsätzlichen Beschädigungen oder Zerstörungen begeht. Hierzu wird in der Regel eine Observation durchgeführt. Im Zuge der Beobachtung wird festgestellt, wer für die Sachbeschädigungen verantwortlich zeichnet. Die Tat als solche darf dann auch per Foto oder Video dokumentiert werden.

Denn um die Vorfälle zur Anzeige zu bringen, oder Schäden auf zivilrechtlichem Weg geltend machen zu können, benötigen Sie neutrale Zeugen. Ein Detektiv gilt grundsätzlich als neutraler Zeuge vor Gericht auch bei diesem Thema.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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