Ruhestörung rechtssicher beweisen
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Autorin: Svenja Meismann, Member Board of Directors World Association of Detectives
Unerträglicher Lärm durch Ruhestörung macht auf Dauer krank. Ein lauter Nachbar in der Wohnung macht einem das Leben schwer.

Ob nun nächtliche Ruhestörung oder Lärm am Tag - beide Themen sind nicht lange auszuhalten. Sicher, Sie können die Polizei rufen, doch bei bestimmten Handlungen kann die Polizei nicht viel ausrichten. So wird der Polizist eben nicht hören können, ob Ihr Nachbar immer wieder in der Nacht klopft oder sonstigen Lärm macht.
Allenfalls bei lauter Musik im Rahmen einer Party oder ähnlich hat die Polizei Möglichkeiten des Eingreifens. Was aber ist bei anderer Form der Ruhestörung? Dann ist es schwer für Sie, die nötigen Beweise zu bekommen. Eben dabei hilft eine Detektei.
Wann gilt Nachtruhe?
In Deutschland ist die Nachtruhe zwar geschützt, aber es gibt nicht die "eine" festgeschriebene Uhrzeit. Vielmehr gibt es unterschiedliche Zeiten.
Geregelt ist allgemeine Nachtruhe per Gesetz. Verschiedene Verordnungen schreiben fest, wann sie gilt. Die diversen Landesimmissionsschutzgesetze und das Bundesimmissionsschutzgesetz sind dafür in Deutschland wegweisend. Außerdem existiert eine europäische Richtlinie zum Umgebungslärm.
Tatsächlich sind aber die Verordnungen nicht an jedem Ort gleich. Selbst im kommunale Bereich können bestimmte Ruhezeiten festgelegt werden.
In den meisten Fällen gelten aber diese Zeiten:
Lärmbelästigung ist in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht statthaft. In Bayern gibt es eine Biergartenverordnung. Nach dieser gilt die Ruhezeit dort von 23 Uhr bis 7 Uhr.
Ruhestörung macht krank
Ruhestörung belastet die Gesundheit. Darum ist es vor allen Dingen spät nachts wichtig, die Ruhezeiten einzuhalten. Ruhiger Schlaf ist extrem wichtig für die Gesundheit.
Niemand hat ein Problem damit, wenn ein Nachbar seinen 40. Geburtstag zuhause feiert und es einmal deswegen etwas länger laut ist. Die meisten Nachbarn sind dann ohnehin auf der Party eingeladen.
Schwierig wird es aber, wenn beim Nachbarn regelmäßig abends die Musik aufgedreht wird. Menschen, die im gleichen Haus wohnen, müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Als Vermieter kann man zunächst nur mahnend und im Mietvertrag darauf einwirken, dass die Mieter die Ruhezeiten einhalten. Das Recht gebietet das schließlich.
Ist aber ein Mieter dabei, der den Hausfrieden durch ständigen Lärm stört, ist auch der Vermieter in der Pflicht. Was aber, wenn der den Krach verursachende Mieter bestreitet, übermäßig laut zu sein?
In dem Fall bedarf es einer klaren Beweislage. Hat der betroffene Mieter keine Zeugen und der Lärmverursacher streitet alles ab, gibt es ein Problem. Eine Mietminderung wegen nächtlicher Ruhestörung ist auch für den Vermieter nicht einfach hinnehmbar.
Steht Aussage gegen Aussage, müssen Beweise her. Als neutraler Zeuge für Lärmbelästigung eignet sich ein Privatdetektiv. Tatsächlich sind Detektive "berufliche Zeugen". Der Detektiv wird sich in die Wohnung setzen und dort die nächtliche Ruhestörung mit anhören.
Er kann später den Lärm in einem Protokoll bezeugen.
Was ist Lärm?
Niemand kann einem Mieter Geräusche untersagen, die in Zimmerlautstärke sind und dem täglichen Leben entsprechen. Der Fernseher darf an sein, Gespräche sind statthaft und auch Musik darf gehört werden. Eine Störung ist erst dann anzunehmen, wenn ein bestimmter Lärmpegel überschritten wird.
Nachts nach der Spätschicht duschen oder baden ist erlaubt, aber mitten in der Nacht handwerkliche Arbeiten oder Klopfgeräusche zu machen geht natürlich gar nicht.
Schreit zum Beispiel ein Kind nachts, so gehört das zum Leben dazu und ist nicht verwerflich. Kein Gesetz kann das verbieten. Auch das Lachen oder Spielen eines Kindes ist normal.
Lebt jemand in der Stadt, so ist in der Wohnung ein gewisser Krach von der Straße normal. Das Wohnen in der Stadt ist fast immer lauter als auf dem Land. Es gibt mehr Autos und diese verursachen automatisch mehr Lärm.
Vom Türenschlagen über das Hupen bis hin zu Fahrgeräuschen. Für diese Art von Lärm kann der Vermieter nichts. Der Verursache lässt sich ohnehin kaum identifizieren. Dem Betroffenen ist es allerdings auch zuzumuten, das Fenster vom Schlafzimmer nicht offen zu lassen, sondern zuzumachen.
Nicht nur in der Nacht ist Ruhe zu halten. Auch die Mittagsruhe ist tagsüber einzuhalten. Neben Mietrecht und Hausordnung regelt das auch das Gesetz. Diese Mittagsruhe ist auch bei Arbeiten im Garten einzuhalten. Ein Rasenmäher, ein Trimmer oder ein Laubbläser haben in dieser Zeit aus zu bleiben. Das gilt am Sonntag ohnehin ganztägig.
Lärm kann auch durch Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft eintreten. Besonders Gaststättenbetriebe sind häufig Verursacher. Bei Verstößen gegen die gesetzlich festgelegten Zeiten drohen das Ordnungsamt und ein Bußgeld.
Auch Baulärm ist an verschiedene Zeiten gebunden. Hier ist bei Verstößen das ebenfalls Ordnungsamt zuständig. Übliche Baugeräusche außerhalb der Ruhezeiten sind aber von den Anwohnern zu akzeptieren.
Lärmquelle | Beschreibung | Besonderheiten |
---|
Laute Musik/Partys | Hohe Lautstärke, meist nachts störend. | Häufigster Konfliktauslöser; Ruhezeiten beachten. |
Kinderlärm | Schreien, Spielen, Toben. | Zumeist rechtlich erlaubt; als unvermeidbar anerkannt. |
Technische Geräte | Laubbläser, Rasenmäher, Bohrer. | Werktags zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, nicht an Sonn-und Feiertagen. |
Tiergeräusche | Anhaltendes Bellen oder andere laute Tiergeräusche. | Muss von den Tierhaltern minimiert werden. |
Renovierungsarbeiten | Hämmern, Bohren oder Sägen. | Absprachen mit Nachbarn und Ruhezeiten entscheidend. |
Rechtliche Regelungen zur Ruhestörung
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die den Schutz vor Ruhestörungen regeln.
So sind diese Regelungen in Deutschland überwiegend in den Landesimmissionsschutzgesetzen und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) festgelegt. Die üblichen Ruhezeiten sind von 22:00 bis 6:00 Uhr, wobei viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Mittagsruhezeiten, etwa von 13:00 bis 15:00 Uhr, vorgeben.
Zudem gilt § 117 OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
In Österreich sind die gesetzlichen Grundlagen zur Lärmbelästigung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert, ergänzt durch länderspezifische Verordnungen. Diese legen fest, dass übermäßige Lärmbelästigung insbesondere während der Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen unterlassen werden muss.
Die Schweiz regelt Ruhestörungen über das Zivilgesetzbuch (ZGB) und kommunale Vorschriften. Auch hier gelten die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr sowie Mittagsruhezeiten. Die Schweizer Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet Gemeinden dazu, Lärmschutzmaßnahmen zu fördern und Anwohner vor erheblichem Lärm zu schützen.
Diese Regelungen verdeutlichen, dass die Einhaltung von Ruhezeiten ein gesellschaftliches Gebot ist und rechtlich durchsetzbar ist. Bei Verstößen können die Betroffenen Maßnahmen wie das Einschalten der Behörden oder zivilrechtliche Schritte ergreifen.
Maßnahmen gegen Ruhestörung
Um Ruhestörungen zu vermeiden, können gezielte Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, die zum einen die Rücksichtnahme und zum anderen die Kommunikation fördern. Eine Möglichkeit ist die Sensibilisierung der Nachbarschaft für die gesetzlichen Ruhezeiten, beispielsweise durch Aushänge im Haus oder Gespräche bei Nachbarschaftstreffen.
Zusätzlich können einfache technische Lösungen wie Teppiche oder Türdichtungen helfen, Geräusche zu dämpfen. Wer regelmäßig lärmintensive Aktivitäten wie Feste oder Renovierungsarbeiten plant, sollte diese frühzeitig ankündigen, um Konflikte zu vermeiden. Solche Maßnahmen stärken das Gemeinschaftsgefühl und tragen am Ende vielleicht dazu bei, Spannungen in der Nachbarschaft zu minimieren.
Lärm durch Nachbarn nachweisen
Kann ein Mieter beweisen, dass der Nachbar stets übermäßig Radau macht, hat er verschiedene rechtliche Möglichkeiten nach dem Mietrecht.
Der Vermieter ist dann gehalten, das Problem zu lösen. In solchen Fällen wird oft eine Mietminderung geltend gemacht. Dem Lärmverursacher droht am Ende sogar die Kündigung durch den Vermieter. Reagiert nämlich der Verursacher nicht auf Ermahnungen, ist die ultima ratio Lösung die Kündigung des Mietverhältnisses.
Bevor es soweit ist bedarf es jedoch eines längeren Verfahrens. Der in der Ruhe gestörte Mieter muss dann dem lauten Nachbarn beweisen, dass dieser ständig für eine Ruhestörung verantwortlich zeichnet. In so einer Phase liegen die Nerven oft blank. Nachbarschaftsstreit Tür an Tür ist vorprogrammiert.
Zwar ist es denkbar, die Polizei zu rufen, wenn es zu laut wird. Doch bis die Beamten vor Ort sind vergeht manchmal viel Zeit und nicht immer lassen sich alle Lärmarten von der Polizei dokumentieren. Lautes Klopfen aus einer anderen Wohnung im Haus zum Beispiel könnte dann bereits aufgehört haben.
Auch könnte der Nachbar sehen, dass die Polizei vor Ort ist und er gibt dann kurzzeitig Ruhe. Sind die Polizisten verschwunden, geht das Spiel von vorne los. Das laute gerät wird wieder eingeschaltet, das Klopfen geht weiter oder anderweitiger Lärm wird verursacht.
Nicht jedes Geräusch darf auf die Goldwaage gelegt werden. Bellt beispielsweise der Hund des Nachbarn mal, so ist das normal. Bellt der Hund in der Nachbarschaft aber ununterbrochen den ganzen Tag und vielleicht auch noch nachts, geht das nicht. Dabei ist es egal, ob das Bellen am Samstag, Sonntag oder wochentags auftritt.
Normale Geräusche, die ein Kind macht, sind auch zu akzeptieren. Sie stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar. Es müssten schon außergewöhnliche Belästigungen durch ein Kind eintreten, damit hier ein Vermieter angesprochen werden kann.
Sind aber ständig laute Geräusche über der Zimmerlautstärke zu hören, gilt es diese klar zu dokumentieren. Eine Detektei kann das für Sie machen. Denn Ihr eigenes Geräuschprotokoll ist gut und schön, aber Sie können es nicht beweisen. Hingegen ist der Detektiv ein neutraler Zeuge für Ihre Behauptungen.

Die Störung wird protokolliert und bezeugt. Ob es nun eine Belästigung durch laute Musik, das Mähen des Rasens in der Ruhezeit, fortwährendes Hundegebell, laute Arbeitsgeräusche nach Mitternacht oder andere Quellen verursacht wird, ist egal. Ein Detektiv kann all diese Dinge bezeugen.
Wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung und Ruhestörung in der Wohnung
Nachbarschaftslärm in der Woche oder am Wochenende durch Anwohner oder Mitbewohner muss nicht sein. Wir helfen Ihnen dabei, zu Ihrem guten Recht zu kommen. Eine übermäßige Ruhestörung in der Ruhezeit müssen Sie nicht hinnehmen.
Lassen Sie uns über das Thema Lärmbelästigung einmal ein Gespräch am Telefon führen. Wir haben für Sie vielleicht den einen oder anderen Tipp gegen Lärmbelästigung in der Wohnung parat. Außerdem sagen wir Ihnen, wie ein Detektiv versucht, für Sie die Lärmbelästigung in der Ruhezeit gerichtssicher zu dokumentieren.
0800 - 11 12 13 14
Wer im vermeidbaren Ausmaß Lärm verursacht, der muss mit einer Rechtsverfolgung rechnen. Wir reden jetzt nicht davon, laufend die Polizei zu rufen. Vielmehr erfahren Sie, wie wir bei einem Fall von Lärmbelästigung arbeiten. Sie müssen sich nicht länger belästigen lassen und müssen keine dauernde Ruhestörung hinnehmen. Tatsächlich können sich wehren.
Mit unserer Erfahrung stellen wir fest, wer Sie belästigt. Sie sind nicht allein, sondern haben einen Zeugen. Der laute Nachbar, der Ihnen den Ärger bereitet, kann dann zur Rechenschaft gezogen werden. Ist der Nachbar in seiner Wohnung oder in seinem Garten in den Ruhezeiten zu laut, so ist sein Verhalten nicht zu akzeptieren.
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