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Rufschädigung - so schützen Sie Ihren guten Ruf

Lesezeit: 6 Minuten

Der gute Ruf ist wichtig für jedermann – egal ob für Unternehmen oder Privatpersonen. Umso bedeutender ist es, diesen zu bewahren. Was aber, wenn dritte Personen vorsätzlich Rufschädigung betreiben?

Rufschädigung - so schützen Sie Ihren guten Ruf

Dann brauchen Sie Beweise. Sonst kann Ihr Anwalt Ihr gutes Recht nicht einfordern. Detektive können Ihnen diese Beweise für

  • eine üble Nachrede,
  • eine Verleumdung
  • oder Beleidigung

beschaffen. Der Volksmund spricht bei diesem Tatbestand dann gerne von Rufmord. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihr Ansehen vor dem Tatbestand der Verleumdung schützen und erhalten einen Überblick über den Hintergrund des Strafgesetzbuches und des Zivilrechts.

Definition von Rufschädigung

Vereinfacht ausgedrückt ist eine Rufschädigung eine nicht wahre und ehrenrührige Behauptungen zum Nachteil einer Person oder eines Unternehmens. Die Aussage des Verursachers dient dazu, die Person herabzuwürdigen.

Was ist Rufschädigung?

Eine Rufschädigung beschädigt den Leumund einer anderen Person oder eines Unternehmens. Die Handlung als solche ist nicht ausdrücklich vom Recht erfasst. Der Ruf nimmt Schaden, wenn eine ehrenrührige und unwahre Behauptung aufgestellt und Gerüchte verbreitet werden. Der Begriff taucht im Gesetz und der Rechtsprechung aber nicht auf, ebenso wenig wie das Wort Rufmord.

Neben dem Strafrecht ist das Zivilrecht bei einer Rufschädigung zuständig. Häufig besteht Anspruch auf Schadensersatz vom Täter, der die üble Nachrede und die Rufschädigung nachweislich verbreitet hat. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund der Tat ist dann denkbar.

Rufschädigung im Gesetz laut Strafrecht

Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst die Schädigung des Rufs nicht als eigenen Begriff auf. Tatsächlich fällt das Delikt unter die Normen der §§ 186 und 187 StGB. Hier ist zu unterscheiden, wie die Behauptung aufzufassen ist.

Rufschädigung nach § 186 StGB als üble Nachrede

Einerseits kann sie unter § 186 StGB fallen. Dieser regelt den Straftatbestand der üblen Nachrede.

Eine üble Nachrede ist dann gegeben, wenn jemand über einen anderen oder über eine Firma Dinge in Form einer ehrverletzenden Tatsache behauptet oder diese verbreitet, deren Wahrheitsgehalt bislang jedoch nicht bewiesen ist und er sich dessen bewusst ist.

Doch merke: Das Behaupten oder Verbreiten von Fakten, die stimmen, ist erlaubt. Es darf nur nicht zur Beleidigung bei diesem Thema kommen. Nicht erlaubt ist es jedoch, nachweislich unwahre Tatsachen zu verbreiten. Dann ist die üble Nachrede durch die Unwahrheit gegeben.

Rufschädigung nach § 187 StGB als Verleumdung

Andererseits kann die Handlung nicht üble Nachrede, sondern eine Unterart der Verleumdung darstellen. Diese Verleumdung ist in § 187 Strafgesetzbuch geregelt. Dort ist die bewusste Verbreitung einer Behauptung unter Strafe gestellt, die nicht wahr ist und die jemanden so in der öffentlichen Auffassung diskreditieren soll.

Weiß man also, dass man eine falsche Tatsache über jemand anderen verbreitet, bloß um dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen, so macht man sich strafbar. Eine solche Form der Meinungsäußerung mit einer falschen Tatsache ist nicht erlaubt und hat juristische Folgen.

Rufschädigung im Zivilrecht

Nach zivilrechtlichen Maßstäben muss sich niemand eine Schädigung des guten Rufs gefallen lassen. Er darf gegen den, der falsche Tatsachen verbreitet, rechtlich vorgehen. Grundsätzlich kann man sich gegen die schädigenden Äußerungen - sei es üble Nachrede oder Verleumdung - wehren.

Das Opfer kann bei einem solchen Tatbestand sogar Schadenersatz fordern von dem, der die Dinge verbreitet hat. Dazu können Kosten einer Detektei gehören. Prinzipiell hat ein Betroffener einen Anspruch auf Unterlassung nach §§ 1004, 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Tatsächlich schützt § 823 BGB die persönliche Ehre genau wie die Geschäftsehre. Die Ehre ist dabei ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine unwahre Tatsachenbehauptung über ein Thema muss sich niemand gefallen lassen, auch nicht im Bereich des Internets in Form von Schriften oder falschen Posts mit einer Verleumdung.

Google, Facebook, Twitter und andere Social Media Seiten sind im Internet kein rechtsfreier Raum für einen falschen Beitrag oder Schriften mit einer Verleumdung. Zwar darf jemand seine Meinung äußern, andere aber nicht auf Basis falscher Posts in allem runter machen.

Verunglimpfungen, falsche Behauptungen und Diskreditierungen wie Rufmord sind also online nicht statthaft. Gegen diesen Zustand können Sie sich wehren.

Sie finden dabei den landläufig gerne benutzten Begriff Rufmord nicht im Gesetzestext. Den Tatbestand Rufmord gibt es so weder im Strafrecht noch im Zivilrecht.

Betroffen von einer Verleumdung und rufschädigenden Äußerungen sind nicht nur Privatpersonen. Selbst Unternehmen können unter schlechter Nachrede enorm leiden.

Wie ist die Strafe für Rufschädigung?

Unabhängig vom Anspruch auf Unterlassung und möglicherweise Schadenersatz gegen den Verursacher muss dieser befürchten, dass man ihn strafrechtlich belangt. So bestraft das Gesetz die üble Nachrede entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Grundsätzlich ist die Beschädigung des Rufs dem Strafrecht nach aber ein Antragsdelikt. Sie müssen also zu Polizei gehen oder eine Nachricht an die Staatsanwaltschaft schreiben mit einer eine Strafanzeige.

Nach § 374 StPO (Strafprozessordnung) ist es notwendig, von privater Seite eine Anklageerhebung auf den Weg zu bringen. Die Staatsanwaltschaft leitet nicht von sich aus ein Verfahren ein. Sie können die Anzeige selber verfassen oder Ihren Rechtsanwalt einschalten, der Sie juristisch vertritt.

Die Beschädigung des Rufs durch Verleumdung wird noch deutlich stärker bestraft. So sieht das Gesetz vor, dass alternativ zur der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich ist.

Übrigens erhöht sich die Strafe, wenn sich das Delikt gegen eine Person des politischen Lebens richtet und die Verleumdungen in Bezug stehen zu deren Stellung im öffentlichen Leben.

Privatdetektive sammeln Beweise bei Rufschädigung

Voraussetzung zum Wehren über einen Anwalt: Beweise

Wenn Sie sich gegen falsche Äußerungen und üble Nachrede effektiv zur Wehr setzten möchten, benötigen Sie klare Belege und Beweise für den Rufmord. Nur dann können Sie den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Wie aber sollen Sie diese Beweise bekommen?

Dritte Personen stellen sich meist nicht freiwillig als Zeugen zur Verfügung. Niemand will in ein Gerichtsverfahren hineingezogen werden. Das ist Ihr privates Problem. Was Sie also benötigen sind Berufszeugen. Privatdetektive sind solche Berufszeugen.

Durch geeignete Recherchen kann eine Detektei herausfinden, wer hinter den bösen Behauptungen steht und welche Dinge verbreitet werden. Sie erhalten eine detaillierte Berichterstattung über die böse Diffamierung und der Detektiv ist Ihr Zeuge vor Gericht. So kann Ihr Rechtsanwalt die notwendigen Schritte auf den Weg bringen und ein Urteil erwirken.

Egal ob Sie strafrechtlich oder zivilrechtlich gegen den oder die Verursacher vorgehen wollen – so oder so benötigen Sie Zeugen und Beweise. Nur so können Sie sich gegen diesen Zustand zur Wehr setzen gegenüber dem Verursacher.

Darum ist es gut für Sie zu wissen, dass wir von privatdetektiv.de für Sie da sind. Es ist an der Zeit, dass Sie sich wehren. Durch eine Detektei haben Sie klare Beweismittel und erfahrene Zeugen vor Gericht sowie einen Ratgeber, wie Sie vorgehen müssen.

Unsere Firma beschäftigt sich seit Jahrzehnten damit, Menschen und Unternehmen bei Rufmord und Mobbing zu helfen.

Lassen Sie sich jetzt beraten, wie Sie sich gegen Rufmord wehren können

Macht jemand beleidigende Tatsachenbehauptungen zu Ihrem Nachteil? Egal ob

  • Nachbar
  • Wettbewerber zum Nachteil Ihrer Firma
  • Ehemaliger Chef
  • oder ähnliche Personengruppen jeder Art

Sie sollten jetzt bei Rufschädigung schnell handeln. Wenn jemand Sie zum Beispiel wider besseren Wissens in der öffentlichen Meinung runter macht, müssen Sie Verleumdung oder üble Nachrede nicht akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Folge rechtlich gegen diese Tatsache und die Lügen im Zuge eines Rechtsstreits zu wehren.

Ihr Anwalt kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Täter einfordern, der die üble Nachrede und die falschen Gerüchte nachweislich verbreitet, einfordern. Überdies kann er eine einstweilige Verfügung einreichen oder mit Klage drohen, insbesondere wenn der Verursacher die üble Nachrede trotzdem weiter verbreitet.

Deutsche Gerichte fällen in der Regel strenge Urteile gegen den Urheber der Verleumdung oder üblen Nachrede.

Weitere Informationen bei Verleumdung oder übler Nachrede

Lassen Sie sich deshalb gleich informieren, welche Ansätze für Beweise ein Detektiv in Ihrem ganz konkreten Fall sieht. Verleumdung oder üble Nachrede ist unangenehm für Sie. Darum müssen Sie sich gegen diese Tatsache wehren.

Wir finden für Sie heraus, ob jemand etwas falsches über Sie behauptet oder verbreitet. Wir helfen Ihnen privat, Ihrem Unternehmen oder ihrem Anwalt dabei, Fakten vor Gericht vortragen zu können.

Wir klären Sie über das exakte Vorgehen in Ihrem Fall auf und informieren Sie über den Preis, der mit der Ermittlung einher geht. So kommen Sie bei einer Rufschädigung zu Ihrem guten Recht und können Ihren Anwalt einschalten. Die Aussagen des Detektivs sind vor Gericht verwendbar.

Lassen Sie es nicht zu, dass Sie Opfer von übler Nachrede sind, sondern wehren sich gegen den Verursacher. Wir finden bestimmt eine Lösung, mit der Ihre Anwälte weitere Schritte einleiten können.

Haben Sie Fragen? Dann setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung. Schon viele Jahre bieten wir Betroffenen von einer üblen Nachrede, Verleumdungen und Rufschädigung effektive Hilfe und Beratung. Weitere Informationen zur Beweisführung und den Kosten jetzt am Telefon von einem unserer Detektive für Sie natürlich gratis:

0800 – 11 12 13 14

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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