Recherchen und Beobachtungen zum Mietrecht
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Im Bereich des Mietrechts kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Auch darum bieten Detektive in diesen Fällen unter anderem Recherchen und Beobachtungen zum Mietrecht an.
Das Mietrecht beinhaltet vielfach rechtlich komplexe Probleme. Deshalb gibt es seit einer Weile den Titel des Fachanwalts für Mietrecht. Genauer gesagt, heißt der entsprechende Rechtsanwalt dann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Nicht selten arbeitet ein Detektiv auch mit dem zuständigen Rechtsanwalt zusammen – sei es, dass dieser die Detektei direkt beauftragt, sei es dass der Detektiveinsatz in Absprache mit dem Anwalt erfolgt.
Verschiedene Einsatzfelder für Detektive im Mietrecht
Probleme zwischen Mieter und Vermieter gibt es sowohl im privaten Bereich, also bei der Vermietung von Wohnungen, als auch im Bereich der Gewerbeimmobilien. Es handelt sich dabei zum Beispiel um:
- Fälle von Vortäuschen von Eigenbedarf
- Nicht vertragsgemäße Nutzung des Mietobjekts
- Nachbarschaftsstreitigkeiten in Form von Lärmbelästigung
- Nachweis von Lärmbelästigung und Ruhestörung in Nachbarschaft
- Mobbing oder Stalking durch Nachbarn.
Kameraüberwachung in Wohnung
Nicht selten werden auch Nachweise durch einen Detektiv erbracht, dass jemand unberechtigt in die Wohnung eindringt. So darf beispielsweise der Vermieter üblicherweise nicht ohne Zustimmung und ohne Wissen des Mieters in dessen Wohnung gelangen. Ein solcher Fall von verbotener Eigenmacht des Vermieters kann beispielsweise in Form einer Videoüberwachung bzw. Kameraüberwachung der Wohnung nachgewiesen werden. Eine Kamera in der Wohnung kann darüber hinaus auch zum Schutz vor Einbrechern installiert werden.
Nachweis von Abhören durch Nachbarn
In manchen Fällen konnte im Rahmen eines sogenannten Lauschabwehr Einsatzes bewiesen werden, dass der Vermieter eine seiner Mieterinnen überwachte und ausspionierte. Der Vermieter hatte vor dem Einzug heimlich Kameras und Wanzen in der Wohnung installiert, und filmte so die Mieterin heimlich und gegen ihren Willen. Spezialisten der Detektei – es handelte sich dabei um erfahrene Lauschabwehr Techniker – konnten die verdeckt angebrachten Kameras auffinden und entfernen.
Unterschiedliche Maßnahmen zur Beweisführung durch Detektive
Eine Detektei kann in vielen Fällen von Mietrechtsstreitigkeiten Abhilfe schaffen. Beispielsweise können zur Problemlösung Ermittlungen, Recherchen oder Observationen – auch als Beobachtungen bezeichnet – durchgeführt werden. Die genaue Maßnahme zur Lösung Ihrer Probleme mit dem Mieter oder Vermieter hängt von der exakten Fallgestaltung ab.
Nach Schilderung des Sachverhaltes der Mietrechtsprobleme kann ein Detektiv beurteilen, welche Lösungsmöglichkeit zielführend ist. Ziel ist es, gerichtsverwertbare Beweise zu bekommen, um so notfalls vor Gericht Ihr Recht in einem Mietstreit durchsetzen zu können.
Nachweis von Prostitution in einer Wohnung
So konnten unsere Detektive bereits mehrfach eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung einer Privatwohnung dokumentieren und nachweisen. In einem konkreten Fall wandte sich der Eigentümer eines größeren Mietobjekts, eine Wohnungsbaugesellschaft bzw. Immobiliengesellschaft, an eine Detektei, da es von mehreren Nachbarn Hinweise gab, dass das Wohnobjekt vertragswidrig als Bordell genutzt wurde.
Zum Nachweis vertragswidriger Nutzung begab sich ein Detektiv als so genannter Testkunde zur Örtlichkeit. Zuvor war telefonisch ein Termin mit einer Prostituierten vereinbart worden. In diesem konkreten Fall hatte der Bordellbetreiber zuvor nämlich die genaue Anschrift des Bordellbetriebs aus dem Internetauftritt entfernt, nachdem er vom Wohnungseigentümer angeschrieben und zur Unterlassung aufgefordert wurde. Dies erschwerte den Nachweis für den Eigentümer, da der Mieter augenscheinlich sensibilisiert war.
Im Rahmen seines Ortstermins konnte ein Ermittler umfangreich dokumentieren, dass in der privaten Wohnräumlichkeit der Prostitution nachgegangen wurde. Daraus ergab sich für den Eigentümer die Möglichkeit, eine Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung auszusprechen. Anlässlich des nachfolgenden Rechtsstreits machte der ermittelnde Detektiv eine Aussage als Zeuge vor Gericht. So konnte der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache, wie es in der Sprache der Juristen heißt, rechtssicher nachgewiesen werden. Fachlich gesehen handelte es sich bei dem Detektiveinsatz um sogenannte legendierte Recherchen zum Mietrecht, also um Recherchen unter einem Vorwand.
Nachweis nicht genehmigter Untervermietung
Auch in Fällen von nicht genehmigter Untervermietung – es handelt sich um einen Unterfall der nicht vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung – können Detektive Ermittlungen durchführen und Nachweise erbringen, um die Mietstreitigkeit zu beenden.
Ungerechtfertigte Eigenbedarfskündigung aushebeln
In einem anderen Fall konnten Observationen durch Detektive mietrechtswidriges Verhalten beweisen. Hintergrund war, dass seitens des Vermieters eine ungerechtfertigte Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen wurde. Der Wohnungseigentümer berief sich darauf, dass seine Tochter in die Wohnung einziehen müsse, da diese ihr Studium in einer anderen, entfernt gelegenen Stadt beendet habe.
Selbst der Rechtsanwalt des Mieters wusste sich nicht zu helfen und empfahl, einen Privatdetektiv zum Mietrecht zu kontaktieren. In Abstimmung mit dem Anwalt erfolgten Beobachtungen zum Mietrecht. Durch diese Ermittlungen der Detektei wurde der Nachweis erbracht, dass der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hatte.
Der vorgeschobene Eigenbedarf konnte durch den Detektiv in Form gerichtsverwertbarer Beweise belegt werden. Eine Observation der Tochter hatte den Verdacht bestätigte, dass diese tatsächlich noch an einem ganz anderen Ort wohnte und auch noch ihrem Studium nachging. Die unberechtigte Eigenbedarfskündigung wurde vor Gericht für unrechtmäßig erklärt und der langjährige Mieter konnte in seiner Wohnung bleiben. Zudem bekam er sogar noch einen Schadensersatz zugesprochen. Denn was viele nicht wissen:
Gelingt ein Nachweis des mietrechtswidrigen Sachverhalts, dann ist häufig eine Übernahme der Detektivkosten möglich. Gemäß § 91 ZPO – Zivilprozessordnung – können Detektivkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Detektivkostenerstattung handelt es sich im weiteren Sinne um Kosten der Rechtsverfolgung.
Haben auch Sie Probleme im Bereich Mietrecht oder benötigen Ermittlungen oder Recherchen in Mietvertragsangelegenheiten? Dann erhalten Sie von einem unserer Privatdetektive Hinweise zu den konkreten Lösungsmöglichkeiten in Ihrem Fall unter der Rufnummer
0800 - 11 12 13 14
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