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Diebstahl und Unterschlagung führen zu hohen Verlusten

Lesezeit: 3 Minuten

Eine häufige Deliktform, mit der Detekteien zu tun haben, ist Diebstahl. Dabei gibt es verschiedene Ausgangssituationen. Einerseits den Diebstahl in Betrieben, andererseits den Diebstahl im Privatleben.

Detektive ermitteln bei Diebstahl und Unterschlagung.

Diebstahl im Betrieb

Auch im geschäftlichen Bereich unterscheiden wir verschiedene Formen von Diebstählen. Hier gibt es zum einen den Diebstahl durch eigene Mitarbeiter, zum anderen den Diebstahl durch externe Personen. Der Diebstahl am Arbeitsplatz durch eigene Mitarbeiter führt fast immer unweigerlich zur fristlosen Kündigung.

Mitarbeiterdiebstahl

Der Diebstahl durch Mitarbeiter richtet sich zumeist auf höherwertige Waren. Eigene Mitarbeiter wissen um die Schwachstellen in der Sicherungskette und um die Quellen von wertvollen Artikeln oder Rohstoffen. Sie wissen auch, wie diese Artikel einfach aus der Firma geschmuggelt werden können.

Die Diebstahlhandlungen richten sich gegen alles, was von Wert ist. Von Büroartikeln über Waren oder Rohstoffen bis hin zu Geld. Eine Detektei kann dabei helfen, Mitarbeiterdiebstähle aufzudecken.

Diebstahl von externer Seite

Eine schlecht gesicherte innerbetriebliche Infrastruktur ermöglicht es Tätern, sich am Eigentum der Firma zu vergreifen. Die Diebstähle werden zum Teil unter Hilfestellung von Insidern vorgenommen, oft aber auch in Gänze ohne interne Mitwisser. Aktuell ein Thema sind Diebstähle von Rohstoffen. Aufgrund des hohen Wertes von Rohstoffen wird alles gestohlen, was auch nur ansatzweise zu Geld gemacht werden kann. Kabelrollen werden in gleicher Weise gestohlen wie ganz einfacher Metallschrott. Auch hier können Detektive klare Beweise erbringen.

Diebstahl aus der Kasse

Rechtlich gesehen sollten wir bei diesem Delikt in vielen Fällen von Unterschlagung reden, wenn ein Mitarbeiter in die Firmenkasse greift. Es kann natürlich aus rechtlicher Betrachtung auch Diebstahl sein; die Umständen müssen im Einzelfall geprüft werden. Wie auch immer es juristisch zu werten ist: Geldverlust aus der Kasse ist ein großes Problem.

Die Aufklärung von Geldverlust aus der Firmenkasse wird durch eine Detektei zumeist mittels einer Videoüberwachung gelöst, mitunter auch durch Testkäufen. Lesen Sie dazu auch unseren Fachbeitrag Unterschlagung von Geld.

Diebstahl auf der Arbeit

Beim Diebstahl auf der Arbeit kann der Arbeitgeber das Opfer sein genau wie ein Mitarbeiter, der von einem Kollegen bestohlen wird.

Auch beim Diebstahl auf der Arbeit setzt eine Detektei in der Regel eine verdeckte Videoüberwachung ein, sofern diese legal möglich ist. Gerade der Diebstahl unter Kollegen gehört zu den perfidesten Formen von Diebstählen.

Kameras sichtbar oder versteckt helfen bei Diebstahl auf der Arbeit.

Kündigung wegen Diebstahl

Wer seinen Arbeitgeber oder eine andere Person innerhalb des Betriebes bestiehlt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Üblicherweise wird der Arbeitgeber ohne eine vorherige Abmahnung auf Basis von § 626 BGB die fristlose Kündigung aussprechen. Die außerordentliche Kündigung ist in den allermeisten Fällen auch juristisch haltbar. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil 2 AZR 36/03 entschieden, dass selbst das „Mitnehmen“ von abgeschriebenen und so faktisch buchhalterisch wertlosen Waren durch einen Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung begründet.

Vergreift sich eine Person an der Firmenkasse – egal wie hoch der Betrag ist – so ist die fristlose Kündigung immer gerechtfertigt. Denn gerade ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vermögensbetreuung entspricht einem massiven Vertrauensbruch.

Definition Diebstahl – wann ist ein Vorgang ein Diebstahl?

Wenn nun jemand meint, eine Mitnahme kleiner Artikel sei kein Diebstahl, der irrt. Denn nach § 242 Strafgesetzbuch wird ein Diebstahl dann ausgeführt, wenn jemand einer anderen Person eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht weg nimmt, um sich selbst oder einer dritten Person diese anzueignen. Das Gesetz hat also keine Mindestanforderung an den Wert gestellt. Alleine die vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehende Sache in Aneignungsabsicht reicht aus, um als Diebstahl gewertet zu werden.

Strafe für Diebstahl

Nach § 242 StGB wird normaler Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Das Gesetz sieht auch eine Strafe für den Diebstahl geringwertiger Sachen vor.

Diebstahl in der Familie

Im Gegensatz zu betrieblich bedingten Diebstählen gibt es auch den Diebstahl im Privatleben. Der Diebstahl in der Familie gehört zu den verabscheuungswürdigsten Delikten. Das besondere Vertrauensverhältnis in einer Familie durch einen Diebstahl zu missbrauchen, ist nicht zu entschuldigen.

Wenn ein Privatdetektiv mit dieser Aufgabenstellung konfrontiert wird, löst er die Thematik oft mit einer verdeckten Videoüberwachung. Durch die Installation von Miniaturkameras lässt sich in den meisten Fällen nachweisen, wer für die Diebstähle verantwortlich ist.

Diebstahl im Haushalt

Nicht immer ist für einen Diebstahl in den eigenen vier Wänden ein Familienmitglied verantwortlich. So könne auch Fremde, die zu Besuch sind, Handwerker, Freunde der minderjährigen Kinder oder Hausangestellte bzw. Haushaltshelfer verantwortlich sein. Dazu zählen auch die Putzfrau, der Gärtner, Pflegekräfte und so weiter.

In all diesen Fällen kann eine Detektei durch das geschickte Anbringen von getarnten Überwachungskameras für eine Fallaufklärung sorgen. Lassen Sie sich jetzt gratis beraten, wie ein Privatdetektiv auch für Sie Diebstähle aufklären kann:

0800 – 11 12 13 14

Kontakt

Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Genesis-Online, Datenlizenz by-2-0, eigene Darstellung und Berechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf dieser Webseite angegebenen Städten nicht um Büros oder Betriebsstätten unserer Detektei handelt. Es sind vielmehr wiederkehrende, einmalige oder zukünftige Einsatzorte. Die dargestellten Fälle dienen als im Einzelfall fiktive Fallbeispiele zur Veranschaulichung von Detektivarbeit. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als permanenter Bestandteil dieser Webseite zu verstehen. Er gilt insbesondere auf allen Seiten, auf denen er angezeigt wird.

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