Lesezeit: 4 MinutenHeimliches Abhören von Gesprächen mit Hilfe von technischen Geräten ist in den allermeisten Fällen nicht erlaubt und rechtlich gesehen heikel. Das nicht öffentlich gesprochene Wort darf nicht auf Tonträger aufgezeichnet werden.
Wie kann man Gespräche abhören?
Jeder von uns kann in die Situation kommen, wichtige Beweismittel in einem Rechtsfall sichern zu müssen. Das ist auf schriftlichem Wege häufig nicht möglich. Dann sind Sie vielleicht von der Aussage eines Zeugens abhängig, der jedoch oft nicht aussagen will, weil er sich damit selber belasten könnte.
Wie gelingt es aber nun, die Aussage dieser anderen Person doch noch ins Verfahren einzubringen? Oft ist das nur mit einem Detektiv möglich, der das Gespräch als Zeuge mithört oder unter einem Vorwand mit der Zielperson spricht.
Abgehört? Wie geht das?
Es gibt verschiedene illegale Möglichkeiten, Gespräche mitzuhören.
Möglich ist das zum Beispiel per App. Wenn Zugriff auf ein Handy besteht, lässt sich dort heimlich eine App installieren, mit deren Hilfe man alle Gespräche abhören und das Gerät ausspionieren kann. Um welches Smartphone es sich handelt, spielt dabei keine Rolle. Solche Apps unterstützen alle Betriebssysteme. Der Eigentümer des Handys erfährt davon nichts, denn die Software ist vollkommen unsichtbar für ihn.
Zudem ist es möglich, eine Wohnung mit versteckten Mikrofonen ** auszustatten, sodass der Verdächtige davon ebenfalls nichts bemerkt. Auch in getarnten Gegenständen lassen sich leicht Wanzen verstecken, wie zum Beispiel in einem USB Stick **.
Je nachdem, welche Spionage App zum Einsatz kommt, können diese das Handy nicht nur abhören, sondern auch in Echtzeit orten. Die Kontaktliste ist sichtbar, ebenso die Anrufer-Liste, WhatsApp Gespräche, SMS und MMS. Auch Skype-Nachrichten und Nachrichten anderer Messenger lassen sich verfolgen, ebenso die Gesprächsverläufe in Facebook.
Ein anderer Weg ist der Einsatz eines IMSI-Catchers. Das ist ein technisches Gerät, das Mobilfunk-Telefonate illegal abfangen kann, indem es dem Handy vorgaukelt, der nächste Übertragungsmast zu sein.
Auch fremde Nachrichtendienste hören Telefone oder auch Handy-Gespräche ab, egal ob Android-Geräte oder das iPhone von Apple. Selbst das Handy von Angela Merkel wurde vom US-Geheimdienst NSA trotz aller Schutzmaßnahmen für einige Zeit abgehört.
Staatliche Überwachungseinheiten hören Android-Smartphone genau wie iOS Geräte zusätzlich unter Einsatz einer stillen SMS ab. Diese Silent SMS kommt auf das Handy des Abzuhörenden, ohne dass er es weiß oder bemerkt. Alsdann macht die dahinter stehende Technik es möglich, alle vertraulichen Gespräche aufzuzeichnen. Weitere Informationen in dem Artikel: Jemand hört mein Telefon ab.
Doch sind die heimliche App, der Catcher oder der Einsatz von Wanzen oder ähnlicher Hilfsmittel auch durch Privatpersonen im Alltag legal? Nein, natürlich nicht. Nur der Staat darf mit einer richterlichen Verfügung andere Menschen abhören.
Eine legale Möglichkeit, Gespräche von suspekten Personen mitzuhören, ist das Mithören ohne technische Hilfsmittel. Das kann dann durch einen erfahrenen Detektiv geschehen. Dieser ist dem Verdächtigen unbekannt und er kann sich in einem Lokal an einem Nachbartisch platzieren, um Gespräche oder Gesprächsfetzen aufzufangen. Auch aus einem Nebenzimmer heraus ist das möglich.
Was ist erlaubt? Was nicht?
Erlaubt ist das nur das Mithören ohne technische Hilfsmittel, also von einer Person, die 1:1 mithören kann, was der Verdächtige sagt. Alles andere ist nicht legal. Der Paragraf 201 II Nr. 1 StGB verbietet das Abhören grundsätzlich allen Privatpersonen. Sie dürfen schlichtweg keine anderen Menschen abhören.
Es gibt auch Unternehmen, die per Telefon Dienstleistungen erbringen. In diesem Zusammenhang wird meist ein Qualitätsmanagement eingesetzt, das die Servicequalität des Mitarbeiters steigern soll. Dabei werden dann regelmäßig Telefonate mitgehört und aufgezeichnet. Später erfolgt dann eine Analyse von der Qualitätskontrolle. Doch ist das im Sinne des Datenschutzes auch in Ordnung?
Fast alle Branchen, deren Angestellte regelmäßig in den telefonischen Kontakt mit Kunden treten, überwachen vereinzelte Gespräche dieser und speichern sie. Warum das so ist? Die Mitarbeiter sollen einerseits kontrolliert, andererseits soll der Service verbessert werden. Es ist auch möglich, dass neue Mitarbeiter zu Zwecken der Schulung zuhören.
Doch dabei gibt es ein Problem, denn alle Menschen in Deutschland haben das Recht auf ihre informelle Selbstbestimmung. Jeder soll selbst entscheiden dürfen, welche Daten verwendet und analysiert werden. Auch ob das überhaupt möglich ist, entscheidet jeder selbst. Das liegt daran, dass das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen deutlich in dieses Recht eingreift. Ohne Einwilligung des Beteiligten darf ein solches Telefonat nicht aufgezeichnet werden.
Was ist mit Software zur Überwachung von Handys?
Wer hören möchte, was ein anderer spricht findet zu dem Thema Angebote im Internet. Windige Firmen bieten eine Software für das Handy an, um dieses ohne Einwilligung des Eigentümers zu überwachen. Nebenbei soll die Software auch noch eine Handy-Ortung ermöglichen.
Wir raten dringend davon ab, ein solches Angebot zu kaufen, um jemanden ausspionieren zu wollen. Ganz unabhängig davon, ob diese Technik funktioniert, so darf sie nicht ohne Wissen des Nutzers des Handys installiert werden. Aufzeichnungen und die Übertragung von Daten sind illegal. Das heißt für den Käufer: Setzt er dieses Mittel ein, macht er sich strafbar.
Wie ist die Rechtslage?
Wie ist jetzt eigentlich die genaue Rechtslage? Sind solche Maßnahmen immer verboten und illegal? Aufgrund der verschiedenen Eingriffsart müssen Sie deutlich unterscheiden, wenn es um das Abhören oder das Aufzeichnen von Gesprächen geht. Des Weiteren spielt es auch eine Rolle, ob das Abhören beziehungsweise Aufzeichnen heimlich erfolgt oder bekannt gegeben wird.
Laut § 4 Absatz 1 BDSG ist das Erheben und Verarbeiten von personenbezogenen Daten nur dann gestattet, wenn dies eine Rechtsvorschrift ausdrücklich zulässt oder antwortet. Alternativ dazu kann eine Person auch dazu ihre Erlaubnis gegeben haben. In Frage kommende Rechtsgrundlagen für das Abhören von Gesprächen kann § 28 Absatz 1 Satz Nr. 1 oder 2 BDSG sein. Diese werden aber meist abgelehnt.
Als Basis dient hier das Abwägen zwischen den Geschäftsinteressen eines Betriebes und den Interessen der Mitarbeiter und Kunden, die zu schützen sind. Ein Grund hierfür ist, dass die Gespräche ausführlicher sein können als es für die Interessen des Betriebes von Nutzen ist. Absolut verboten ist aber das heimliche Abhören oder Aufzeichnen von Gesprächen. Das ist in § 201 StGB ausdrücklich geregelt.
Wer dennoch einen Dritten illegal abgehört hat, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Gefängnisstrafe von maximal drei Jahren bestraft werden.
Was können Sie tun, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollten, ist es empfehlenswert, einen Detektiv einzuschalten, der als neutrale Zeuge auf legalem Wege mithören kann. Lassen Sie sich jetzt von einem Privatdetektiv beraten, was diese machen darf und was nicht.
Rufen Sie jetzt an und lassen sich beraten:
0800 - 11 12 13 14
**Affiliate (Werbe) Link weitere Informationen finden Sie hier in der Datenschutzerklärung. Als Amazon-Partner erhalten wir für qualifizierte Käufe eine kleine Provision.