Lesezeit: 2 MinutenDer Begriff Ehebrecher ist ein wenig aus der Mode gekommen. Früher war er gebräuchlicher, weil ein Ehebruch sogar ein Straftatbestand war. Dieser Status galt bis zur großen Strafrechtsreform im Jahr 1969. Strafbar machte sich dabei nicht nur der Ehebrecher, sondern auch der beteiligte "Mitschuldige". Nach der Reform war die Strafbarkeit zumindest in Deutschland entfallen.
Auch war der Ehebruch für eine Scheidung von besonderer Bedeutung. Wer die Ehe brach, wurde auf Antrag der anderen Seite schuldig geschieden. Und wer schuldig geschieden wurde, verlor seinen Anspruch auf Unterhalt. Mithin war der Begriff des Ehebrechers lange in aller Munde.
Ehebrecher können Anspruch auf Unterhalt verlieren
Heute steht Ehebruch weder unter Strafe noch ist er alleiniger Scheidungsgrund. Allerdings gibt es bei der Scheidung Ausnahmen, was die Bedeutung des Ehebrechens angeht. Der sogenannte Ausbruch aus der intakten Ehe kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass der "schuldige Part" seine Unterhaltsansprüche verliert.
So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Zweibrücken ein interessantes Urteil zu dieser Konstellation gefällt. Die Richter stellten fest, dass das einseitige Ausbrechen aus der intakten Ehe ein grobes Fehlverhalten ist. Durch dieses Fehlverhalten kann ein möglicher Anspruch des Ehebrechers oder der Ehebrecherin auf Ehegatten-Unterhalt wegen grober Unbilligkeit wegfallen. Das gilt nämlich immer dann, wenn ein Fehlverhalten zu Lasten des Partners vorliegt wie beispielsweise das Fremdgehen eines Partners in der Ehe. Die Entscheidung basiert auf §§ 1361 Absatz 3, 1579 Nummer 7 BGB.
Was ist ein Ehebrecher?
Im Prinzip ist ein Ehebrecher jemand, der während seiner Ehe Sex mit einer anderen Person hat als mit jener, mit der er verheiratet ist. Im Gesetz war früher die Rede von außerehelichem Beischlaf mit einer anderen Person.
Ein wie auch immer anders gearteter Sexualverkehr außer dem Beischlaf zählte nach dem damaligen Recht nicht als ehebrecherische Handlung. Die Ehe sollte durch das Gesetz insgesamt als sozial-ethische Institution geschützt werden. Geregelt wurde die Strafbarkeit in § 172 StGB.
Wie überführen Sie einen Ehebrecher?
Wenn Sie Indizien für Fremdgehen Ihres Mannes festgestellt haben, müssen Sie handeln. Sie können nicht fortwährend in einem Zustand der Ungewissheit leben. Sie haben das Recht, die Wahrheit zu kennen. Die Zeit des Lügens und der Untreue muss irgendwann vorbei sein.
Wenn es Ihnen nicht alleine gelingt, den vermeintlichen Ehebrecher zu überführen, brauchen Sie Hilfe. Hier ist es angebracht, Profis zu Rate zu ziehen. Lassen Sie Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde besser aus der "Geschichte" raus. Einerseits möchte niemand gerne in eine solche Sache hineingezogen werden, andererseits haben nur Profis das notwendige Wissen und die praktische Erfahrung, um einen Ehebrecher zu überführen. Gut also zu wissen, dass es Detektive gibt, die Ihnen helfen können.
Im Zuge einer Beobachtung wird ein Privatdetektiv zumeist recht schnell feststellen, ob Ihr Mann ein Ehebrecher ist oder Ihre Frau eine Ehebrecherin. Tabu sind allerdings gesetzeswidrige Handlungen wie Abhören des Telefons, das Mitlesen von WhatsApp Chats oder die heimliche GPS Überwachung Ihres Mannes oder Ihrer Frau. All diese Dinge sind strafbar und werden nie von seriösen Detekteien angeboten. Jede gute Detektei wird nur legale Wege begehen, um den Ehebrecher zu überführen.
Rufen Sie doch einfach einmal an und lassen Sie sich beraten, wie auch Ihnen von einem Detektiv effektiv und diskret geholfen werden kann.