Lesezeit: 5 MinutenWer eine Detektei beauftragen möchte, interessiert sich in der Regel für den Preis.
Aufgrund der Empfehlungen, die der BuDEG (Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.) in seinem Preisspiegel hat, gibt es zumeist die nachstehenden Grundlagen der Abrechnung:
- Grundvergütung
- Stundensatz für die Detektive
- Zuschläge für Arbeiten beispielsweise am Wochenende oder in der Nacht
- Kosten für Einsatzfahrzeuge
- Spesen
- Technisches Gerät
Dabei gilt zu beachten, dass das Honorar eines Detektivbüros frei kalkuliert wird. Jede Dienstleistung hat also einen anderen Preis. Einheitliche Detektiv-Kosten gibt es folglich nicht.
Schauen wir uns die Punkte in diesem Beitrag einmal einzeln an.
1. Grundvergütung
Dabei handelt es sich um eine Position, die beispielsweise für die Analyse des Auftrages zu zahlen ist. Hier wird oft kein Preis nach Stunden berechnet, sondern ein bestimmter Satz. Dieser kann fix sein oder sich prozentual an anderen Positionen orientieren, die die Privatdetektive abrechnen.
Auch der Ermittlungsplan und die Berichte sind darin enthalten. Diese finden nicht selten auch Eingang in Akten bei Gericht.
2. Stundensatz für die Detektive
Der Einsatz einer Detektei umfasst sehr verschiedene Leistungsfelder. Einen einheitlichen Stundensatz für einen Detektiv gibt es folglich nicht. Die Detektivkosten variieren dabei je nach Aufwand und Qualifikation der Detektive. Sie gelten stets je eingesetztem Ermittler.
Kommen besondere Spezialisten zum Einsatz, schlägt das zu Buche. Das können Spezialisten sein für Sicherheitsberatungen, Lauschabwehr, Erstellung von Sicherheitskonzepten oder auch forensischen Ermittlungen.
Der Stundensatz für einen Privatdetektiv kalkuliert sich auch aus Positionen wie branchenspezifische Vorleistungen, Fortbildung der Detektive und Qualifikation für bestimmte Aufgaben.
Das Studium der Akten und auch Expertisen können in die individuelle Kalkulation einfließen.
Eine Beobachtung ist oft mit einem anderen Verrechnungsfaktor verbunden als eine Ermittlung in einer Patentermittlung. Für letztere ist meist ein spezialisierter Detektiv notwendig.
Je nach Fall kann der Satz je Stunde also variieren; es gibt also keinen festen Stundensatz für alle Arbeiten. Ist der Einsatzort zum Beispiel im Ausland, hat der Kunde mit anderen Detektivkosten zu rechnen als in Deutschland. Hier hängen dann die Die Detektivkosten werden pro Person abgerechnet. Beauftragt der Kunde eine seriöse Detektei, spricht man im Vorfeld gemeinsam ab, wie viele Personen notwendig sind.
3. Zuschläge für bestimmte Leistungen
Je nach Art und Umfang einer Observation kommen oft sehr lange Einsatztage zustande. In der Branche üblich ist daher genau wie in anderen Branchen auch die Berechnung von Zuschlägen für Arbeit in der Nacht.
Auch bei Tätigkeiten am Wochenende oder an Feiertagen sind diese zu zahlen. Je nach Unternehmen variiert die Höhe der Zuschläge und der Zeiten, in denen sie erhoben werden. Eine einheitlich verpflichtende Regelung deutscher Detekteien ist nicht existent.
4. Kosten für Einsatzfahrzeuge
Die Fahrzeuggestellung ist bei einer Observation meist unumgänglich und notwendig. Die Ermittler können ja auch schlecht einem Auto hinterher rennen. Der Auftraggeber hat daher je Einsatzfahrzeug eine Kilometervergütung zu zahlen. Dazu zählen insbesondere die gefahrenen Kilometer bei der Observation.
Speziell bei Standbeobachtungen ergeben sich Gebühren für die Gestellung besonderer Autos. Diese ändern sich je nach Art und Ausstattung des Fahrzeugs für Observationen.
In Fällen, bei denen ein Basisfahrzeug eingesetzt wird, hat der Auftraggeber der Detektei dieses gesondert zu vergüten. Ein solches Fahrzeug kann von außen wie ein Transporter aussehen, von innen wie ein Büro.
5. Spesen
Egal ob Wirtschaftsdetektei oder für Privat - Spesen fallen überall an. Denkbar ist eine Rechnung als pauschale Spesenberechnung, was die Regel in der Branche ist. Denkbar ist aber auch die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand der Mitarbeiter.
Arbeitet ein Wirtschaftsdetektiv in einem anderen Land sind die Spesen üblicherweise höher als bei einem Auftrag in Deutschland. Auch Informationsgelder können zu dem erforderlichen Aufwand gehören.
6. Technisches Gerät
Bei einer Recherche benötigt die Detektei meist kein technisches Gerät. Wir reden jetzt nicht von herkömmlicher Detektivtechnik, sondern von Sondertechnik. Bei Observationen sieht das anders aus. Eine gute Detektei liefert auch forensische oder technische Sonderleistungen. Dafür sind entsprechende Vergütungen üblich. Auch bei der Lauschabwehr sind vielfältige Geräte notwendig. Diese müssen in die jeweilige Region zum Einsatzort geschafft werden, was zu Kosten führt.
Auch bei der Videoüberwachung kommen mit Sicherheit spezielle Kameras zum Einsatz, die zu vergüten sind. All das erfährt der Klient aber im Vorfeld. Zusätzliche Kosten für Geräte werden immer zuvor abgestimmt. Die Preisgestaltung einer Detektei gestaltet sich zwar frei, ist aber in jedem Fall transparent ausgerichtet.
Basierend auf unserer Erfahrung erhalten Sie gerne vorher eine Kalkulation über die Preise für Privatermittler.
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Wenn wir für Sie ermitteln berechnen wir Ihnen grundsätzlich nur das, was auch im Vertrag vereinbart war. Privat wie geschäftlich sind unsere Erfolgsquoten hoch.
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Ein Billiganbieter mit einem Preis unter dem Markt ist selten bei seiner Recherche besonders erfolgreich. Oder kennen Sie Pfuscher, die gut arbeiten? Wohl kaum. Wählen Sie daher besser gleich den Profi, selbst wenn er nicht direkt ortsansässig ist.
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Tipp: Detektiv Kosten erstatten lassen
Eine wichtige Information für Sie, die nicht untergehen soll. Privatdetektiv Kosten können je nach Hintergrund der Sache erstattungsfähig sein. Viele Urteile bestätigen das.
So muss zum Beispiel ein Schuldner als Zielperson oft den Ermittlungsaufwand für das Ermitteln der neuen Adresse an den Mandanten erstatten.
Auch kann eine Firma anfallende Kosten für den Einsatz einer Privatdetektei bei einem Täter wieder einfordern. Mussten Privatdetektive beispielsweise feststellen, welcher Mitarbeiter für eine Sachbeschädigung oder einen Betrug verantwortlich war, kann der Klient das gezahlte Honorar für die Ermittlung einfordern.
Die Ermittlungsergebnisse mussten allerdings ausschlaggebend für die Überführung des Täters sein. Dann können Honorare für Ermittler erstattungsfähig sein. Es liegt auf der Hand, dass ein Verursacher das Geld an den Geschädigten ersetzen muss. Kosten für einen Detektiv-Einsatz können dann in begründeten und konkreten Fällen durchlaufender Faktor sein.
Mehr Informationen dazu lesen sie auch in dem Beitrag Detektivkosten als Schadenersatz, wo verschiedene Urteile vom BAG, dem OLG Koblenz oder dem OLG Stuttgart und andere.