Lesezeit: 4 MinutenAus diversen billigen Fernsehfilmen oder Spielfilmen kennt man die Drohung an den Detektiv, im würde die Lizenz entzogen. Gibt es eine solche Lizenz zum Privatdetektiv in Deutschland überhaupt? Wenn ja, wie bekommt man sie, wenn nein, warum wird dann so etwas im Fernsehen immer wieder gesagt?
Ein Detektiv benötigt in Deutschland keine Lizenz.
Fakt ist, dass es so etwas wie eine Privatdetektiv-Lizenz in Deutschland nicht gibt. Ein Privatdetektiv genießt in Deutschland keinerlei Sonderrechte. Er hat auch keine hoheitlichen Befugnisse. Vielmehr reicht für die Arbeit als Privatdetektiv eine Gewerbeanmeldung. Die Arbeit der deutschen Detektive basiert auf den Jedermannsrechten.
Um sicher zu stellen, dass nicht in jedem Fall ein Gewerbe als Detektiv ausgeübt werden kann, wurde vom Gesetzgeber geregelt, dass Detektive nach § 38 der Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe zuzuordnen sind. Die Ausübung des Gewerbes als Detektiv ist mithin ein Vertrauensgewerbe. Die Bezeichnung des Berufs ist anders als bei Lehrberufen an sich nicht geschützt. Theoretisch kann sich also (fast) jeder Detektiv nennen.
Detektive arbeiten auch in Ergänzung zur Polizei
Die Kontaktierung einer Detektei kann in bestimmten Fallkonstellationen durchaus eine gute Alternative zu den Ermittlungen staatlicher Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft sein. Überdies ist der Einsatz einer Detektei oft dann notwendig, wenn staatliche Ermittlungsbehörden sich als nicht zuständig bezeichnen, speziell im Bereich des Zivilrechts. Um sein Recht wahren zu können, wird der betroffene Kunde eine Detektei mit der Sammlung von Beweisen beauftragen.
Auch gibt es Fälle, bei denen der Klient kein gesteigertes Interesse daran hat, dass seine Angelegenheiten Gegenstand einer staatlich geleiteten Ermittlung werden. Denn oft soll der ganze "Rattenschwanz" dahinter vermieden werden, weil die öffentliche Strafverfolgung nicht in der Interessenlage des Kunden liegt. Vielmehr gilt es, gewisse Dinge diskret abzuwickeln.
Je nach Ermittlungslage kann der Klient im Nachgang immer noch eine Anzeige erstatten. Dabei wird er die eingesetzten Detektive als Zeugen benennen. Die durch Detektive gewonnenen Erkenntnisse können auch zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen beitragen.
Muss ein Detektiv eine Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung ablegen?
Sofern der Detektiv im reinen Ermittlungsbereich tätig werden möchte, ist diese Sachkundeprüfung nicht notwendig. Anders sieht es aus, wenn er als Kaufhausdetektiv tätig werden will. Dann übt er das Bewachungsgewerbe aus. Dort ist diese Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Allerdings ist die Prüfung eher eine Farce. Unbestätigten Angaben zur Folge besteht nahezu jeder die "Prüfung". Da liegt auch der Hase im Pfeffer, denn vermutlich ist die Unterrichtung und die Prüfung nichts anderes als ein öffentliches Geschäftsmodell.
40-stündige Unterrichtung
Als Teilnehmer für eine 40-stündige (je 45 Minuten) Unterrichtung bei der IHK zahlt man mehrere Hundert Euro. Nur seien wir doch mal realistisch: Was kann man in letztlich 30 Zeitstunden überhaupt lernen? Nicht wirklich viel. Unterrichtet wird zum Beispiel der Umgang mit Waffen, wobei die wenigsten Teilnehmer anschließend mit einer Waffe umgehen dürfen. Aber trotzdem war es schön, mal über das Thema gesprochen zu haben. Es ändert alles nichts dran, dass diese Unterrichtung Pflicht ist, wenn man im Wachgewerbe arbeiten möchte. So oder so, die IHK verdient gut daran. Am Ende erhält man ein Zertifikat über die Teilnahme.
80-stündige Unterrichtung
Neben der 40-stündigen Unterrichtung gibt es auch die 80-stündige. Die 80-stündige Unterrichtung ist für Personen notwendig, die sich im Bewachungsgewerbe selbständig machen wollen. Im Prinzip gilt es auch dabei, seine Zeit "abzusitzen". Am Ende erhält man ebenfalls eine Bescheinigung und ist um fast 1000 Euro ärmer, darf aber Dienste im Objektschutz oder Veranstaltungsschutz anbieten.
Dann gibt es noch die Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung
Die Sachkundeprüfung beinhaltet eine schriftliche und mündliche Prüfung. Man muss dafür keine zwingende Schulung besuchen, sondern kann auch in Eigenregie lernen. Allerdings werden Vorbereitungskurse angeboten. Aber: Man konnte schon in der Presse lesen, dass manch ein Teilnehmer von Schulungen die Prüfungsinhalte auf dem Handy mitgeschnitten hat, um dann bei der Prüfung schnell eben die entsprechenden Passagen niederzuschreiben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Kurse zur Vorbereitung umfassen zwischen etwa 60 und 360 Unterrichtsstunden, je nach Anbieter. Am Ende sollte man alles wissen, um Kaufhausdetektiv, Türsteher oder City-Streife werden zu können. Ganz ehrlich dürfen Sie bei 60 Unterrichtsstunden ebenso wenig wie bei 360 Stunden einen gut ausgebildeten James Bond erwarten.
Reine Privatdetektive, die im Observations-oder Ermittlungsbereich arbeiten, benötigen diese Voraussetzung nicht. Um zum Beispiel eine Personensuche, eine Personenüberwachung oder eine Ermittlung bei Wirtschaftssachen zu machen, bedarf es der Genehmigung nach §34a nicht. Mithin ist eine Bewerbung bei einer Privatdetektei unter Hinweis auf die Erlangung der Bescheinigung nach §34a GewO nicht unbedingt zielführend. Anders sieht es aber aus bei Kaufhausdetekteien. Dort ist diese Bescheinigung zwingend.
Wir legen keinen Wert auf eine Sachkundeprüfung
In unserer Firma legen wir keinen Wert auf §34a GewO, weil diese Prüfung rein gar nichts mit Detektivarbeit zu tun hat. Vielmehr sind Erfahrungen bei behördlichen Ermittlungseinheiten von Vorteil. SEK, MEK, Verfassungsschutz, BND oder MAD sind da die Argumente, die überzeugen. Auch die Absolvierung des ZAD Lehrgangs ist ein Qualitäts-Kriterium.
Warum wird in Filmen oder Romanen oft von einer Lizenz gesprochen?
Zunächst gilt: Autoren sind keine Detektive und haben von dem Beruf wenig Ahnung. Man muss ihnen also verzeihen, dass sie von einer in Deutschland nicht existierenden Lizenz schreiben. Meist kommt das daher, weil die Vorlage für das Drehbuch aus den USA kommt. Dort gibt es tatsächlich in fast allen Bundesstaaten eine entsprechende Lizenz als Detektiv, die auch entzogen werden kann.
Das wäre in Deutschland gleichzusetzen mit der Gewerbeuntersagung als Detektiv, die es recht selten gibt. Bei einer nachgewiesenen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann eine Behörde ein Untersagungsverfahren nach § 35 GewO einleiten. Das geht übrigens auch schon vor Aufnahme der Tätigkeit. Bei der Gewerbeanmeldung ist ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Gibt es dort Negativeinträge, wird der Gewerbeanmeldung nicht entsprochen. Ohne Gewerbe kann man dann nicht als Detektiv arbeiten.