Arbeitgeberermittlung - wir ermitteln den Arbeitgeber für eine Zwangsvollstreckung
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Immer wieder kommt es vor, dass man von einem Menschen den aktuellen Arbeitgeber benötigt. Hintergrund einer solchen Ermittlung ist zumeist eine offene Forderung. Wenn diese nicht realisiert werden kann, ist die Kenntnis des Arbeitsgebers extrem hilfreich. Bei diesem festgestellten Arbeitgeber kann durch eine Lohnpfändung die Forderung des Gläubigers in vielen Fällen schneller realisiert werden. Neben der Adressermittlung ist die Arbeitgeberermittlung zum Inkasso die häufigste Ermittlungsform gerade in Schuldnersachen.
Wie läuft eine Arbeitgeberermittlung ab?
Eine Detektei ermittelt in jedem Fall in individueller Form. Es werden also keine Datenbanken oder Verzeichnisse durchforstet. Vielmehr wird eine Einzelfall-Ermittlung vorgenommen. Weil ein Schuldner seinen Arbeitgeber gerne geheim hält, muss ein Detektiv durch geeignete Ermittlungswege versuchen, den Arbeitgeber zu ermitteln. Zunächst wird im Wege der Adressermittlung geprüft, ob die bekannte Anschrift noch korrekt ist. Alsdann wird durch verdeckte Umfeldrecherche der gegenwärtige Arbeitgeber aufgespürt. Bei dem ermittelten Arbeitgeber wird alsdann die Verifizierung der gefundenen Arbeitsverhältnisse vorgenommen.
Werden auch Zweitarbeitgeber oder Nebentätigkeiten ermittelt?
Die Recherchen einer Detektei sind so aufgebaut, dass auch Nebeneinkommen in Form von einer Zweitbeschäftigung überprüft werden. Dabei gilt es, einen zweiten Arbeitgeber zu recherchieren, gegebenenfalls auch eine Ermittlung eines 450,00 Euro Jobs. Im Rahmen der Arbeitgeberermittlung wird jedoch nicht geprüft, ob die Person einer Schwarzarbeit nachgeht. Um das feststellen und beweisen zu können ist es notwendig, die Person zu observieren. Der damit einhergehende Aufwand ist aber weit höher als jener einer normalen Arbeitgeberermittlung. Im Einzelfall lassen Sie sich bitte von einem unserer Detektive beraten.
Hilft eine Detektei auch bei der Pfändung bei dem gefundenen Arbeitgeber?
Die Dienstleistung des Inkassos bieten wir Ihnen leider nicht an. Dazu bedürfte es einer Inkassogenehmigung. Eine Detektei hat aber in den wenigsten Fällen eine solche Genehmigung zum Inkasso. Darum können wir Ihnen keine Hilfestellungen leisten, wenn es um die Pfändung geht. Die dazu notwendigen Schritte müssen Sie selbst vornehmen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen sicher gerne bei einer Pfändung behilflich sein. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen versierten Rechtsanwalt zu der Thematik, sofern Sie keinen haben oder kennen.
Wird auch eine umfassende Vollstreckungsauskunft erstellt?
Weil manchem Gläubiger nur die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zu wenig ist, wünschen diese eine Vollstreckungsauskunft. Diese beinhaltet neben der aktuellen Adressermittlung auch die Arbeitgeberermittlung mit der Einkommensart. Daneben werden Fakten erhoben zu pfändbaren Vermögenswerten, Immobilieneigentum, Kontoverbindung und Check des Schuldnerregisters auf mögliche negative Einträge. Ebenfalls wird im Handelsregister geprüft, ob es Firmenbeteiligungen gibt. In dem Fall wird ein aktueller Handelsregisterauszug beim Handelsregister eingeholt.
Dieser Art der Vollstreckungsauskunft wird übrigens auch häufig beim Mietercheck vorgenommen. Durch den Mietercheck lassen sich schon im Vorfeld unliebsame Überraschungen vermeiden. Denn so gelingt es, säumige Mietzahlungen von vornherein zu minimieren, ohne sich später um das Inkasso bemühen zu müssen. Ohne vorherigen Mietercheck kann die Situation in Gänze anders aussehen.
Mit der Vollstreckungsauskunft gehen Sie dann zu Ihrem Anwalt, der für Sie prüft, wie das Inkasso in Ihrem Fall am besten vorzunehmen ist.
Wird die Arbeitgeberermittlung auch im Ausland vorgenommen?
Die Ermittlungsschritte einer Detektei zur Ermittlung eines Arbeitsplatzes konzentrieren sich zunächst nur auf ein reguläres Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dabei wird im Zuge der Arbeitgeberermittlung dann das gesamte Bundesgebiet geprüft. Ist diese Überprüfung negativ, gibt es dabei aber Hinweise auf eine Auslandstätigkeit, besteht die Möglichkeit, die Ermittlungen auszuweiten.
Je nach Land existieren jedoch große Unterschiede bei den Möglichkeiten zur Recherche eines Beschäftigungsverhältnisses. Auch bei der Vollstreckungsauskunft sind in jedem Land sehr unterschiedliche Ausgangsverhältnisse zur Ermittlung gegeben. Zunächst ist individuell zu prüfen, inwieweit im gegenständlichen Land eine Möglichkeit der Ermittlung des Arbeitgebers gegeben ist. Gerade in grenznahen Gebieten kommt es häufig vor, dass jemand zwar in Deutschland lebt, aber im Ausland beschäftigt ist. Die Möglichkeiten einer Lohnpfändung im Ausland sollten Sie im Vorfeld von Ihrem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Nicht immer ist die Pfändung ganz einfach und wohl auch von der Einkommensart abhängig.
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Egal ob Firma, Rechtsanwalt oder Privatperson – Detektive ermitteln für Jedermann wenn es darum geht, einen Arbeitgeber eines Schuldners zu ermitteln. Wir prüfen für Sie, ob eine Haupttätigkeit besteht oder ein Zweitjob existent ist. Auch eine Beschäftigung auf 450,00 Euro Basis kann in vielen Fällen festgestellt werden, genau wie die Einkommensart. Rufen Sie jetzt an oder nutzen das Kontaktformular. Sie erhalten dann ein kostenloses Angebot, das auf Ihren Fall ausgerichtet ist.
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