Anonyme Briefe und Drohbriefe: So kann der Verfasser überführt werden
Autorin: Svenja Meismann, Mitglied des Board of Directors der World Association of Detectives
Lesezeit: 9 Minuten
Anonyme Briefe sind ein Ärgernis, das auch im Zeitalter des Internets nicht verschwunden ist. Der Verfasser eines anonymen Briefes kann sehr unterschiedliche Motive haben, einen Brief zu verfassen, der ihn als Verfasser nicht erkennen lässt. Da die Motive für dieses subtile Verhalten sehr vielfältig sind und von Fall zu Fall variieren, werden im Folgenden nur die häufigsten Motive aufgeführt.

Drohbrief
Wenn jemand einen Drohbrief schreibt, möchte er natürlich anonym bleiben. Das Verfassen eines Drohbriefes kann bereits einen Straftatbestand erfüllen. So ist es denkbar, dass hier eine Nötigung im Raum steht.
Grundsätzlich ist es denkbar, bei einem Drohbrief Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Je nach Inhalt kann diese wegen Verleumdung, Beleidigung, übler Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Erpressung oder auch Nachstellung erstattet werden. Die Anzeige richtet sich in der Regel gegen Unbekannt.
Die Bedrohung einer Person an Leib, Leben und Gesundheit ist grundsätzlich rechtswidrig. Es ist daher logisch, dass der anonyme Verfasser nicht identifiziert werden will. Bei manchen Drohungen ist zwar klar, wer dahinter stecken könnte. Da der Brief aber anonym verfasst und versandt wird, kann der Verdächtige so tun, als habe er mit dem Drohbrief nichts zu tun.
Eine direkte Strafverfolgung der Absender von Drohbriefen ist daher schwierig. Es liegt in der Natur der Sache, dass Drohbriefe meist so abgefasst sind, dass das potentielle Opfer eingeschüchtert werden soll.
Ein anonymer Verfasser von Drohbriefen bedenkt aber oft nicht, dass es möglich sein kann, einen unbekannten Briefschreiber doch noch zu identifizieren. Es nützt dem Täter also nichts, einfach einen Brief ohne Absender zu schreiben. Durch andere Merkmale, auf die wir später auf dieser Seite noch eingehen werden, kann der Verfasser eines Drohbriefs auch durch den Einsatz einer Detektei entlarvt werden.
Ist ein Drohbrief strafbar?
Wie zuvor dargelegt, kann der Drohbrief durchaus einen Straftatbestand darstellen. Der Drohbrief steht also unter Strafe. Im Falle eines Drohbriefes kommen mehrere Straftatbestände in Betracht, welche durch den Inhalt erfüllt sein können.
In Frage kommt hier der Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB – Strafgesetzbuch – sowie zusätzlich mehrere Straftaten, welche unter den Oberbegriff der Beleidigung fallen. Hierbei handelt es sich konkret um den eigenen Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB, um die üble Nachrede gemäß § 186 StGB sowie um eine Verleumdung nach § 187 StGB.
Je nach Inhalt und Formulierung kommen gegebenenfalls sogar eine (versuchte) Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches oder eine (versuchte) Erpressung im Sinne von § 253 StGB in Frage.
Ist ein anonymer Brief strafbar?
An sich ist es nicht strafbar, einen Brief ohne Absender also in anonymer Form zu schreiben, solange in dem Brief nichts steht, was falsch, beleidigend oder bedrohend wäre. Schreibt also jemand einer anderen Person anonym etwas, das der Wahrheit entspricht, so ist das zunächst nicht unter Strafe zu stellen.
Kommt es jedoch zu Beleidigungen, Nötigungen, Drohungen oder übler Nachrede, so gibt es wie im vorhergehenden Absatz beschrieben schon strafrechtliche Konsequenzen.
Beleidigende Briefe
Manche Zeitgenossen haben das tiefe Bedürfnis, andere Mitmenschen zu beleidigen. Weil sie sich nicht trauen, diese Beleidigungen offen auszusprechen, schreiben Sie anonyme Briefe. Dadurch wollen sie auch der Strafverfolgung entgehen.
Was in den Köpfen solcher Personen vorgeht, vermag niemand genau zu sagen. Worin die Befriedigung liegen soll, wenn man einem anderen Menschen einen beleidigen den Brief schreibt, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass entsprechende Briefe ohne Absender mit beleidigendem Inhalt verfasst und verschickt werden. Als Detektei haben wir immer wieder mit der Identifizierung der Absender zu tun.
Auch hier hat der Autor eines beleidigenden Briefes meist nicht bedacht, dass ein Detektiv unter bestimmten Umständen in der Lage ist, den Urheber zu identifizieren. Er versucht also festzustellen, wer der Absender vom Brief ist. Folge ist dann, dass der Empfänger des anonymen Briefes juristisch – strafrechtlich und zivilrechtlich - gegen den Verfasser vorgehen kann. Welche Schritte der Ermittlung exakt unternommen werden, stellen wir Ihnen aus Sicht einer Detektei unten vor.
Briefe mit diffamierendem Inhalt
Manche Menschen möchten andere Menschen bloßstellen. So kommt es im Alltag immer wieder vor, dass anonyme Briefe verschickt werden, in denen über dritte Personen hergezogen wird. So wird dem Arbeitgeber durch einen anonymen Brief mitunter mitgeteilt, dass der Angestellte X dieses oder jenes in der Firma mache, was er nicht dürfe.
Denkbar ist auch ein Brief an eine Privatanschrift, um beispielsweise einem Ehepartner ein Fehlverhalten eines anderen Ehepartners vorzuwerfen. Ebenso sind Briefe an Versicherungen oder öffentliche Stellen denkbar, in denen eine dritte Person einer nicht erlaubten Handlung bezichtigt wird. In all diesen Fällen hat der Verfasser des Schreibens stets die Intention, selber nicht erkannt zu werden. Liegt aber das Schreiben vor, so gibt es Mittel und Wege, um den Verfasser doch zu offenbaren. Haben Sie also einen anonymen Brief oder einen Drohbrief im Briefkasten, so kann es sehr wohl Möglichkeiten der Ermittlung durch eine Detektei geben.
Es gibt viele Gründe für anonyme Briefe
Die Palette an Hintergründen für anonyme Briefe ist denkbar lang. Weil es in vielen Fällen Einzelschicksale sind, die zu ganz besonderen Beweggründen führen, wollen wir an dieser Stelle nicht den Rahmen sprengen und eine Vielzahl von unterschiedlichen Motiven heraus stellen.
Die zuvor genannten Motive sind die gängigsten. Für diese aber auch für all jene anderen gelten stets die gleichen Regeln: Der Absender möchte jemandem etwas mitteilen und dabei selber unerkannt bleiben. Wie aber ist es einer Detektei möglich, trotzdem den Verfasser von Drohbriefen oder anonymen Schreiben ausfindig zu machen?
Präventive Maßnahmen gegen anonyme Angriffe
Um wiederholte anonyme Angriffe zu vermeiden, können Sie präventive Maßnahmen ergreifen, die sowohl proaktiv als auch nachhaltig wirken. Eine grundlegende Strategie ist die Sicherung der eigenen Kontaktinformationen.
Adressdaten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sollten nur gezielt und an vertrauenswürdige Stellen weitergegeben werden. Für Personen des öffentlichen Lebens empfiehlt sich zudem die Einrichtung eines Postfachs, um direkte Zusendungen an die Wohnadresse zu verhindern.
Für gefährdete Zielgruppen, wie Prominente oder Personen in leitenden Positionen, sind gezielte Sicherheitsstrategien essenziell. Dies könnte den Einsatz von professionellen Sicherheitsberatern beinhalten, die Risikoprofile erstellen und Maßnahmen empfehlen, wie beispielsweise die Überwachung von Social-Media-Kanälen auf verdächtige Aktivitäten.
Erste Schritte bei anonymen Schreiben
Beim Erhalt eines anonymen Briefes handeln Sie besonnen, um mögliche Beweise zu sichern und den Kreis der Absender einzugrenzen. Der Brief sollte - wenn überhaupt - möglichst nur mit Handschuhen angefasst und in einem sauberen Umschlag aufbewahrt werden, um keine Spuren zu vernichten.
Poststempel und andere Merkmale wie handschriftliche Notizen oder Druckqualität können entscheidende Hinweise liefern. Emotionale Belastungen durch Drohungen oder diffamierende Inhalte sollten ernst genommen werden. Es empfiehlt sich, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen und frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Situation sachlich zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Drohbrief erhalten – was tun?
Erkennt man aus einem Drohbrief oder einem anderen anonymen Schreiben eine konkrete Gefährdungssituation, so ist es ratsam, die Polizei um Hilfe zu bitten. Ob und inwieweit die Polizei eine geeignete Hilfestellung leisten kann oder will, vermag an dieser Stelle nicht beurteilt zu werden.
Sofern die Polizei sich als nicht zuständig betrachtet oder keine geeigneten Maßnahmen auf den Weg bringen kann, bleibt als zusätzliche Option die Einschaltung einer Detektei. Zwar gibt es bei anonymen Briefen nur begrenzte Mittel der Bearbeitung. Doch sollten diese vorhandenen Wege zumindest professionell durch eine spezialisierte Detektei begangen werden. Nur so lässt sich ausschließen, den Täter und Absender von einem Drohbrief oder anonymer Verleumdungsschreiben nicht fahrlässig davonkommen zu lassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Identifizierung anonymer Briefschreiber
Rechtliche Aspekte spielen bei der Identifizierung anonymer Briefeschreiber eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Anwendung moderner Techniken. Private DNA-Analysen sind in Deutschland streng reglementiert und dürfen nur von staatlichen Stellen durchgeführt werden. Dies ist im Strafgesetzbuch und im Datenschutzgesetz klar geregelt, um einen Missbrauch der sensiblen genetischen Informationen zu verhindern.
Die Untersuchung von DNA-Spuren durch Behörden ist hingegen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere wenn ein Anfangsverdacht besteht und die Untersuchung im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt. In solchen Fällen kann die Polizei mit richterlicher Genehmigung DNA-Material sichern und auswerten, um den Verfasser eines anonymen Briefes zu ermitteln. Dies ist jedoch an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und wird nur bei schweren Straftaten angewandt.
Für private Ermittler bedeutet dies, dass sie sich auf andere Techniken zur Identifizierung von Briefschreibern konzentrieren müssen, wie zum Beispiel die Analyse von Schriftmerkmalen oder Papierarten sowie der Inhalte des Schreibens.
Optionen bei Ermittlungen im Zusammenhang mit anonymen Briefen und Drohbriefen
Fingerabdrücke sichern und untersuchen
Eine Detektei wird durch Spezialisten eine Untersuchung des Briefumschlags sowie des Briefes selber auf vorhandene Fingerabdrücke vornehmen. Übrigens - es sind keine normalen Detektive, die diese Beweissicherung vornehmen, sondern Fingerabdruck-Sachverständige.

Ein Umschlag, der per Post übersandt wurde, ist meist nicht wirklich ergiebig, wenn es um Fingerabdrücke geht. Zu viele Personen könnten ihn in der Hand gehabt haben. Anders sieht es aus mit dem Inhalt des Schreibens. Mit diesem Blatt Papier dürfte nur der Verfasser selber in Berührung gekommen sein. Folglich dürften Fingerabdrücke, die sich auf dem Brief befinden, vom Verfasser stammen.
Daher wird ein Spezialist sowohl den Umschlag als auch den Brief auf das Vorhandensein von nicht sichtbaren Fingerabdrücken, die auch Fingerspuren oder Fingerabdruck-Spuren genannt werden, untersuchen. Gibt es einen Verdacht, wer den Brief verfasst haben könnte, dann kann man diesen Verdacht so verifizieren. Durch einen Abgleich der verschiedenen Fingerspuren lässt sich der Täter oft eindeutig ermitteln. Damit das funktioniert, fassen Sie bitte den Brief nach Möglichkeit nicht an.
Sprachwissenschaftliche Untersuchung
Den wenigsten Menschen ist bewusst, dass sie mit ihrem Sprachgebrauch quasi einen eindeutigen „Sprach-Fingerabdruck“ hinterlassen. Der Sprachgebrauch eines jeden Menschen ist unterschiedlich. Existiert ein Brief, so wird neben den sprachlichen Eigenheiten bezogen auf die Ausdrucksweise auch noch geschaut, welche typischen Fehler begangen werden.
So werden Rechtschreibfehler, Grammatikfehler, oder Fehler in der Interpunktion analysiert. Diese Fehler können sehr typisch für einen bestimmten Menschen sein. Auch die geschriebene Sprache ist von Mensch zu Mensch so unterschiedlich, dass man hier eindeutige Vergleiche fertigen kann.
Gerade der Autor eines anonymen Briefes, der sich viel Mühe mit dem Schreiben macht, eignet sich besonders für einen Sprachvergleich. Ein Detektiv wird von dem Brief ein linguistisches Gutachten fertigen. Dieses Sprachgutachten dient dazu, später Abgleiche mit anderen Schreiben zu machen, die vom gleichen Verfasser stammen.
Wenn also ein Verdacht besteht, wer der Absender und Verfasser des Briefes ist, ist der Sprachvergleich eine ideale Methode, um den Täter zu identifizieren. Da sich die meisten Täter dieser Möglichkeit der Ermittlung durch eine Detektei nicht bewusst sind, werden sie auch nicht versuchen, ihre Sprache grundlegend zu verfälschen.
Aber selbst wenn sie es tun, ist bei ausreichendem Ausgangsmaterial ein Vergleich möglich. Denn es gibt bestimmte Parameter im Sprachgebrauch, die sich kaum verändern lassen. Dies ist dann entscheidend für die Identifizierung des Täters.
Sprachprofiling zum Sprachgebrauch des Täters
Manchmal weiß niemand, wer hinter einem anonymen Brief stecken könnte. Es gibt weder Hinweise noch Verdachtsmomente. In solchen Fällen bietet sich ein sogenanntes Sprachprofiling an.
Dabei versucht der Sprachprofiler, ein forensischer Linguist, anhand des schriftlichen Sprachgebrauchs ein Profil des Täters zu erstellen. Ziel ist es, eindeutige Hinweise auf verschiedene Sachverhalte zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel das Geschlecht des Täters, sein ungefähres Alter, sein Bildungsstand und seine mögliche Herkunft.
Liegt ein solches Profil vor, kann sich der Empfänger des anonymen Briefes besser vorstellen, um wen es sich bei dem Absender handeln könnte. Tappte der Empfänger vorher völlig im Dunkeln und hatte keine Ahnung, wer der Täter sein könnte, so hat er nach Durchführung des Sprachprofilings oft klare Ausgangsdaten. Dies ermöglicht es ihm, die Situation neu zu überdenken.
Videoüberwachung
In seltenen Fällen kann eine Detektei den Überbringer anonymer Briefe durch Videoüberwachung überführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Anonymus die Briefe persönlich in Ihren Briefkasten einwirft.
Sofern es die äußeren Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, kann ein Privatdetektiv eine verdeckte Videoüberwachung installieren. Diese zeichnet auf, wer als anonymer Briefschreiber in Frage kommt.
Insbesondere bei ernst zu nehmenden Drohbriefen wird dieser Weg von Detektiven nach Möglichkeit beschritten. Wird ein anonymer Brief auf dem normalen Postweg zugestellt, ist dieser Weg der Kameraüberwachung nicht anwendbar.
Graphologische Untersuchung anonymer Briefe
Die Graphologie ist eine bewährte Methode zur Identifizierung anonymer Briefschreiber. Durch die Untersuchung von Schriftmerkmalen wie Druck, Neigung, Schwung und Rhythmus können erfahrene Experten charakteristische Muster erkennen, die auf die Urheberschaft hinweisen.
Diese Methode wird häufig in Fällen angewendet, in denen keine anderen Spuren zur Verfügung stehen. Nur bei handgeschriebenen Briefen liefert die Graphologie wertvolle Hinweise, die in Kombination mit anderen Ermittlungstechniken zu einer erfolgreichen Aufklärung führen können.
Angebot für die Untersuchung von anonymen Briefen einholen
Weil unter dem Strich jeder Fall eines anonymen Briefes oder Drohbriefes derart unterschiedlich ist, ist es notwendig, das vorhandene Material zuvor zu sichten. Sprechen Sie darum jetzt mit einem Experten unseres Beraterteams.
Dieser wird sie informieren, welche Möglichkeiten in ihrem Fall vorhanden sind. Dazu muss er das Ausgangsmaterial zumindest in gescannter Form sehen. Dabei wird der Experte analysieren, welche Ermittlungsschritte sinnvoll sind. Dieses geschieht auch in Abhängigkeit von Ihren Verdachtsmomenten.
Gibt es keine Verdachtsmomente, so ist es auch nicht zielführend, zunächst die Fingerabdrücke oder den Sprachvergleich anstellen zu wollen. Beide Schritte versprechen nur dann Erfolg, wenn es einen Tatverdächtigen gibt.
Gibt es jedoch keinen klaren Verdacht, so landen wir automatisch bei Punkt drei der obigen Auflistung. Dann startet der Experte mit dem Erstellen eines Profils des Täters. Das Täter-Profiling ist in den USA bereits seit vielen Jahren gang und gäbe. In Deutschland wurde diese Form der Ermittlung lang vernachlässigt. Heute ist sie jedoch fester Bestandteil von Ermittlungen zu anonymen Briefen und Drohbriefen.
Im Vergleich zu früher ist es jedoch heute nicht mehr privat möglich, einen Brief auf DNA-Spuren untersuchen zu lassen. Diese Option haben nur noch staatliche Ermittlungsorgane. Nach dem Gen-Diagnostik-Gesetz, das in Deutschland bindend ist, haben private Ermittler keine Möglichkeit mehr, anhand eines DNA-Vergleichs einen Täter heraus zu kristallisieren.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Detektei zu beauftragen, um den Urheber der Schmähbriefe zu ermitteln. Lassen Sie sich am besten gleich von unseren spezialisierten Detektiven beraten, wie auch Ihnen geholfen werden kann.
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