Lesezeit: 5 MinutenBei der Suche nach einem Menschen taucht oft eine Hürde auf: Empfänger unbekannt verzogen. Oft sind es Schuldner, deren Anschrift nicht mehr stimmt. Was aber tun, wenn jemand als unbekannt verzogen gilt?
Wenn Sie einen Schuldner suchen, um das Geld aus einer Forderung noch zu bekommen, ist der erste Weg meist der zum Einwohnermeldeamt. Dort fragen Sie nach der neuen Anschrift. Mit etwas Glück erhalten Sie die Auskunft über die neue Adresse des Schuldners, der verzogen ist.
Manche Gläubiger haben aber Pech, denn immer häufiger ist bei der alten Adresse eines Schuldners der Vermerk "Verzogen nach unbekannt". In so einer Situation ist ein Gläubiger mit seinem Latein so ziemlich am Ende. Wenn jemand so verzogen ist, dass niemand die Anschrift kennt, haben Sie selber keine Chance mehr, bei dem Thema weiterzukommen.
Bei dem Thema "Schuldner unbekannt verzogen" kommt dann ein Privatdetektiv ins Spiel. Er ermittelt in vielen Fällen für Sie die neue Anschrift der Person, auch wenn keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. Diese Schuldner wissen ganz genau, warum sie sich nicht beim Melderegister abmelden. Sie wollen nämlich nicht gefunden werden, wenn sie einmal umgezogen sind. Niemand soll dann wissen, wo sie heute wohnen. Alles soll möglichst unbekannt bleiben, nachdem sie verzogen sind.
Was tun als Gläubiger?
Die Szenarien spielen sich immer wieder ab im Umgang zwischen Schuldner und Gläubiger.
Sie schreiben einem Schuldner vielleicht eine letzte Zahlungsaufforderung wegen der offenen Forderung per Post. Der Postbote versucht die Zustellung, kann den Mann oder die Frau nicht mehr vor Ort finden. Wenn Sie Pech haben, kommt der Brief dann zurück an den Absender mit einem Aufkleber "unbekannt verzogen". Jetzt müssen Sie die neue Adresse finden.
Sie wollen einen Mahnbescheid verschicken, doch die Post kommt zurück. Sie müssen dem Gericht nun einen Hinweis geben, an welcher Adresse die Zwangsvollstreckung weiter betrieben werden soll. Sonst können Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid übermitteln. Haben Sie die Adresse nicht, bleibt nur noch die öffentliche Zustellung. Damit haben Sie aber immer noch nicht Ihr Geld zum Ausgleich der Forderung, denn die Vollstreckung stockt. Sie haben allenfalls einen Titel gegen den Schuldner ohne eine Anschrift.

Oder eine andere Situation: Sie schicken den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher kommt zu der bekannten Adresse und findet den Namen des Gläubigers nicht am Briefkasten. Er fragt im Haus nach und stellt fest, dass die Person dort nicht mehr wohnt. Die neue Anschrift ist nicht bekannt. Die Zwangsvollstreckung bleibt in diesem Moment stecken.
Ihr Rechtsanwalt hat in einem solchen Fall nur wenige Möglichkeiten. Außer einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt, das heute Bürgerbüro heißt, hat der Anwalt kaum Möglichkeiten, die aktuelle Adresse zu ermitteln.
Deshalb beauftragen viele Anwälte in einem solchen Fall eine Detektei. Diese soll dann den aktuellen Aufenthaltsort des gesuchten Bürgers ermitteln.
Rechtsfolgen und Maßnahmen bei Rücksendung 'Unbekannt verzogen'
Wenn eine Postsendung mit dem Vermerk 'unbekannt verzogen' zurückkommt, können sich daraus erhebliche rechtliche Konsequenzen ergeben. Diese Rücksendung deutet darauf hin, dass der Empfänger seinen Wohnsitz ohne ordnungsgemäße Meldung geändert hat, was für den Absender und besonders für Gläubiger problematisch sein kann. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass Rechnungen oder Mahnschreiben nicht zugestellt wurden und Zahlungsausfälle drohen.
Die rechtlichen Folgen dieser Situation hängen oft vom Vertragsverhältnis und der Art des Falls ab. Ein Gläubiger könnte beispielsweise durch eine Adressermittlung oder durch den Einsatz eines Detektivs gezwungen sein, die genaue Adresse des Schuldners zu ermitteln, um rechtliche Schritte wie Pfändungen oder Mahnbescheide einzuleiten. Wichtig ist es, dass der Gläubiger nicht einfach davon ausgeht, dass der Schuldner absichtlich die Kommunikation vermeidet, sondern die richtigen Maßnahmen ergreift, um die Rechnungen oder Verträge korrekt zuzustellen.
Eine mögliche Maßnahme wäre, den Nachsendeauftrag zu überprüfen oder zu beantragen, um sicherzustellen, dass künftige Sendungen den Empfänger erreichen. Sollte dies keine Lösung bieten, könnte der Gläubiger auch den Weg über die gerichtliche Zustellung der Post beschreiten, was wiederum zusätzliche Kosten und rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. Es ist von großer Bedeutung, dass die Situation nicht ignoriert wird, um rechtliche Nachteile oder einen Zahlungsausfall zu vermeiden.
Nutzung von Online-Adressensuche
Die Online-Adressensuche bietet eine moderne und effiziente Lösung, um unbekannt verzogene Empfänger zu finden. Im Gegensatz zu traditionellen Methoden wie der Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt oder durch Nachforschungen vor Ort, ermöglichen Online-Dienste eine schnelle und einfache Suche durch digitale Datenbanken, die Umzugsadressen und aktuelle Anschriften beinhalten. D
Der große Vorteil dieser Online-Dienste liegt in ihrer Zeitersparnis und Verfügbarkeit. Innerhalb weniger Minuten können Sie auf umfassende Adressdaten zugreifen und herausfinden, ob ein Empfänger umgezogen ist und wie die neue Adresse lautet. Besonders relevant ist auch die Datenschutzkonformität dieser Services.
Allerdings sind Online-Adresssuchen bei Schuldnern extrem selten erfolgreich.
Detektei sucht mit hoher Erfolgsaussicht nach Personen
Ein Privatdetektiv leistet wertvolle Beiträge wenn es darum geht, unbekannt verzogene Schuldner oder andere Menschen aufzuspüren.
Der Detektiv nutzt andere Wege der Ermittlung, um zum Erfolg zu kommen. Die Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder eine Nachfrage bei der Post, ob ein Nachsendeantrag vorliegt, sind nicht wirklich eine Recherche. Auch das Gespräch mit dem Postboten, ob dieser etwas weiß, ist meist nicht zielführend.
Zwar lassen sich im Internet manchmal die Adressen von Menschen ermitteln. Doch wenn Sie realistisch sind, finden Sie auf diese Art und Weise keine Schuldner. Auch einen ehemaligen Mieter, der seit seinem Umzug verschwunden ist, und das große Chaos beim Vermieter hinterlassen hat, finden Sie so nicht.
Wer eine Mahnung auf den Weg bringen möchte oder gar das Inkasso der Rechnung, der benötigt oft eine Adressermittlung durch Profis. Die Behörden helfen nicht wirklich weiter, wenn es um die aktuellen Anschriften geht. Wenn Sie nicht viel Zeit verlieren möchten, um eine Person finden zu können, reden Sie mit einem unserer Privatdetektive.
Wir suchen für Sie den Ihnen unbekannten Aufenthaltsort zum Beispiel von:
- Ehemalige Mieter
- Schuldner und die aktuelle Schuldneranschrift
- Verzogene Kunden
- und viele Menschen mehr, die laut Einwohnermeldeamt unbekannt verzogen sind
Sie können dann das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, einen Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin schicken oder selbst aktiv werden.
Beratung zu Personen, deren Adresse unbekannt ist
Gegen eine überschaubare Gebühr recherchieren wir schnell und zuverlässig, wo jemand heute wohnt. Wir bedienen uns nicht irgendwelcher Archive, sondern recherchieren individuell nach dem neuen Wohnort der von Ihnen gesuchten Personen. Profis kennen die Kniffe, die nötig sind, um eine zustellfähige Adresse von verzogenen Personen ausfindig zu machen.
Sie erhalten Auskünfte und Informationen auch in vielen Fällen, in denen das zuständige Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort nicht kennt, weil er nicht gemeldet und registriert ist. Auch Detektive sind nicht immer, aber sehr oft erfolgreich.
Die Adressermittlung ist nicht unsere einzige Dienstleistung. Weitere Ermittlungen runden die Dienstleistung ab. Neben der neuen Adresse eines Schuldners ermitteln wir bei Bedarf auch den Arbeitgeber Ihres Schuldners. Diese Information ist viel wert, denn wenn Sie dort als Erster über den Gerichtsvollzieher eine Lohnpfändung des Schuldners zustellen lassen.
Die Aufenthaltsermittlung führen wir in ganz Deutschland und darüber hinaus durch.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, rufen Sie uns jetzt an oder schicken Sie uns eine Nachricht. Weitere Informationen erhalten Sie direkt am Telefon:
0800 - 11 12 13 14
Außerhalb der Geschäftszeiten schreiben Sie uns bitte online. Vergessen sie nicht Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann ein Angebot für die Adressermittlung des verzogenen Menschen.