Lesezeit: 4 MinutenSpionage durch Konkurrenzunternehmen, Angriffe von Hackern oder übermotivierte Journalisten sind eine Gefahr für jede Firma.
Allerdings müssen sich Konzerne vor wesentlich größeren Risiken fürchten. Eine der gefährlichsten Bedrohungen für jedes Unternehmen geht von eigenen Mitarbeitern aus.
Dieser Fall tritt dann ein, wenn Angestellte durch Betriebsspionage sensible Informationen an die Außenwelt vermitteln.
Wird ein wichtiges Geschäftsgeheimnis unbefugt preisgegeben, kann das verheerende Folgen für den Betrieb haben.
Täter werden nur in den wenigsten Fällen ermittelt
Der Blick in deutsche Gerichtssäle beweist, dass die Gefahr der Betriebsspionage oder auch Werkspionage allgegenwärtig ist. Können Behörden in Spionagefällen überhaupt einen Täter ausfindig machen, handelt es sich hierbei deutschlandweit zu etwa einem Viertel um einen eigenen Mitarbeiter.
Dieses Resultat einer großen Studie über Industriespionage ist erschreckend und ernüchternd zugleich. Die Befragung wurde bei über 740 Unternehmen durch eine Initiative des Handelsblattes, dem Büro für angewandte Kriminologie in Hamburg sowie der Unternehmensberatung für Sicherheitsleistungen Corporate Trust durchgeführt.
Schäden im Milliardenbereich durch Betriebsspionage
Durch Betriebsspionage und Werkspionage verursachte Schäden bewegen sich alljährlich im Milliardenbereich. Obwohl Experten von Einbußen von etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr durch Betriebsspionage und Cyberkriminalität ausgehen, ist die Dunkelziffer vermutlich noch wesentlich höher. Der Verfassungsschutz warnt ausdrücklich vor den Risiken, die durch Werkspionage und Industriespionage.
Es ist nachvollziehbar, dass viele Unternehmen aus Gründen des Prestiges eigene Fälle der Betriebsspionage gar nicht erst veröffentlichen. Vermutlich setzt sich nur ein ganz geringer Teil betroffener Firmen überhaupt mit Behörden in Verbindung. Diese Tendenz ist insbesondere bei im Finanzwesen tätigen Unternehmen ersichtlich, die von Attributen wie ihrer Diskretion leben.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit dieser Dienstleister, wären Umsatzeinbußen oder gar Insolvenzen die mögliche Folge. Dieses Risiko geht kein Unternehmen freiwillig ein. Da verzichtet man lieber darauf, dass der Täter, der das Betriebsgeheimnis gebrochen hat, nach dem Strafrecht bestraft wird.
Betriebsspionage ahnden? Das Für und Wider!
Doch die Vorgehensweise des „Totschweigens“ birgt auch eklatante Gefahren. Haben Mitarbeiter das Gefühl, dass sie Betriebsspionage ohne Konsequenzen betreiben können, ist das Wiederholungsrisiko vorprogrammiert. Um diese Gefahr zu minimieren, sind Sie in Ihrem Unternehmen gut beraten, sich auf interne Betrugsfälle zu fokussieren.
Zugangskontrollen für das Firmengelände, videoüberwachte Areale oder Abhörschutz und abhörsichere Konferenz-Räume für sensible Meetings sind nur einige Möglichkeiten unter vielen.
Zusätzlich wirken IT-Services wie Firewalls oder Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen einer etwaigen Betriebsspionage entgegen.
Nähere Kontrollen über die Hintergründe angestellter Mitarbeiter sind heute noch relativ selten. Allerdings wäre dieser Weg eine probate Methode, um sich in Unternehmen so manchen Ärger zu ersparen.
Neben der Bewerberkontrolle bieten sich auch Personenauskünfte an bei hochsensiblen Positionen. Dennoch ist klar, dass sich Konzerne so gut wie nie zu 100% sicher sein können, nicht Opfer von Betriebsspionage zu werden. Ein Geschäftsgeheimnis zu bewahren fällt umso schwerer, je mehr Menschen davon Kenntnis haben. Ist ein Mitarbeiter korrupt, so schreckt ihn eine Klausel nicht davon ab, ein Betriebsgeheimnis unbefugt weiterzugeben.
Rechtliche Konsequenzen bei Betriebsspionage
Wird ein Täter gestellt, drohen rechtliche Konsequenzen nach dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch gelten auch die Paragrafen des UWG zu Geheimnisverrat und der Verschwiegenheitspflicht.
- Gemäß § 17 UWG wird Betriebsspionage mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in besonders schweren Fällen) geahndet und bestraft.
- § 17 Abs. 1 UWG sanktioniert eine Informationsweitergabe während eines Beschäftigungsverhältnisses.
- In § 17 Abs. 2 UWG ist der Schutz nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geregelt.
Wenn Sie nähere Auskünfte zur rechtlichen Situation rund um Werkspionage oder Industriespionage benötigen, empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Als Detektei können wir keine Rechtsberatung vornehmen. Wie jemand bei Geheimnisverrat nach dem Strafrecht bestraft wird, ist immer abhängig vom Einzelfall.
Gegen die betriebsinterne Spionage versichern
Problematisch ist, dass sich die Intention zur Betriebsspionage auch während der Angehörigkeit zu einem Unternehmen herauskristallisieren kann. Müssen Angestellte private Einbußen kompensieren oder möchten sie das Unternehmen bewusst schädigen, ist diese Form der Spionage häufig eine logische Konsequenz.
Möchten Sie sich gegen Betriebsspionage versichern, gibt es Anbieter, die Policen gegen sogenannte Vertrauensschäden anbieten. In dieser Versicherung sind alle Formen einer unrechtmäßigen Bereicherung enthalten, die auf Verhaltensweisen eigener Mitarbeiter basieren. Dadurch deckt die Police die Risiken der betriebsinternen Spionage genau wie den Geheimnisverrat automatisch mit ab.
Schwierig wird die Situation bei Betriebsspionage von außen. So setzt die Konkurrenz vielleicht jemanden auf die Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens an. Oder ausländische Nachrichtendienste versuchen weitreichendere Know-how Informationen zu erlangen, als bekannt werden sollen.
Auf Messen und Tagungen werden Mitarbeiter in Gespräche verwickelt, die nur das Ziel haben, geheime Informationen zu erhalten. Dabei werden die Gespräche psychologisch geschickt geführt. Die ausgehorchte Person ahnt oft nichts davon, dass sie gerade „angezapft“ werden soll.
Vorbeugung ist eine gute Maßnahme gegen Betriebsspionage
Je besser Sie Ihre Mitarbeiter schulen, die Hürden für Angreifer hochsetzen und klare Regeln für die Weitergabe von Daten haben, desto besser funktionieren die Schutzmechanismen. Auch klare Compliance-Regeln sollten vorhanden sein.
Bestehen Verdachtsmomente, so ist es nicht zwangsläufig notwendig, staatliche Einrichtungen hinzuzuziehen. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt. Auch private Ermittler einer Detektei können sehr effektive Dienste liefern, wenn es um die Verhinderung und Abwehr von Betriebsspionage geht.
Geschäftsgeheimnis schützen - Detektei einschalten
Spezialisierte Wirtschaftsdetekteien wie unser Unternehmen sind in der Lage, Untersuchungen auf Schwachstellen vorzunehmen. Personalüberprüfungen, verdeckte Ermittlungen im Betrieb oder Observationen von außen sind weitere Maßnahmen, die eine Detektei ergreifen kann. Die Lauschabwehr rundet das Portfolio ab, das Sie zum Schutz vor Informationsverlusten nutzen können.
Einen vollkommenen Schutz von einem Betriebsgeheimnis haben Sie aber nie, wenn zu viele Menschen davon wissen. Nicht umsonst hatte Coca-Cola sein Geheimrezept immer im Tresor und nur sehr wenige ausgesuchte Personen kannten die Rezeptur.
All diese Maßnahmen werden durch eine Detektei geräuschlos und ohne Wissen der Öffentlichkeit durchgeführt. Imageschäden können so vermieden werden. Detektei und Anwalt können Hand in Hand arbeiten. Die Bestrafung nach dem Strafrecht ist für Sie nicht so wichtig. Wichtig ist das Schließen des Informationslecks. Rufen Sie im Falle eines Verdachts sofort bei unserer Detektei an, um vermeidbare Schäden zu verhindern.