Lesezeit: 3 MinutenManchmal ist es notwendig, eine Kündigung rechtssicher und fristgerecht nach dem geltenden Arbeitsrecht zu übergeben.
Das gilt insbesondere dann, wenn der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens von rechtlicher Bedeutung ist. In solchen Fällen bleibt mitunter nur die Übergabe durch einen Boten.
Besonders im Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer je nach Regelung im Arbeitsvertrag oft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Dabei zählt dann, wann das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Davon hängen oft sehr hohe Zahlungen ab, die der Arbeitgeber bei verspäteter Zustellung leisten müsste. Anderenfalls könnte das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter bestehen.
Um das zu verhindern und den Erfordernissen, die das Arbeitsrecht stellt, gerecht zu werden, ist oft eine persönliche Überbringung des Kündigungsschreibens notwendig.
Kann ein Detektiv als Bote die Kündigung überbringen?
Der Überbringer der Kündigung an den Arbeitnehmern muss eine zuverlässige Person des Vertrauens sein. Da der Betrieb einer Detektei zum Vertrauensgewerbe zählt, bieten sich Privatdetektive als Vertrauenspersonen an. Somit kann ein Detektiv auch als Bote fungieren und eine Kündigung überbringen.
Detektiv als Zeuge für Übergabe auch vor Gericht geeignet
Wichtig ist, dass die rechtzeitige Übergabe der Kündigung im Falle eines Falles bei einem möglich folgenden Rechtsstreit bewiesen werden muss. Dazu kann der übergebende Detektiv als neutraler Zeuge vor Gericht auftreten. Er wird bezeugen, wann das Kündigungsschreiben beim Arbeitnehmer zugegangen ist.
Ein neutraler Zeuge ist stets einem solchem vorzuziehen, der eng mit einer Partei verbandelt ist. Überdies hat ein Privatdetektiv kein Zeugnisverweigerungsrecht, muss also eine Aussage machen. Das kann für den Arbeitgeber als Auftraggeber wichtig sein.
Empfohlener Ablauf der Zustellung des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben wird in 2-facher identischer Fassung dem Detektiv übergeben. Ein Exemplar der Kündigung ist für die Übergabe an den Arbeitnehmer gedacht, das andere für die Dokumentation der Zustellung.
Detektiv liest vorher das Schreiben
Die Kündigungsschreiben dürfen nicht in einem verschlossenen Briefumschlag sein. Vielmehr sind die Umschläge zum Zeitpunkt der Übergabe an den Detektiv geöffnet zu lassen. So hat der Detektiv die Möglichkeit den Inhalt des Briefes zur Kenntnis zu nehmen. Nur so kann er später vor Gericht bestätigen, was er exakt übergeben hat.
Nach dem Lesen der beiden Schreiben und der Feststellung, dass diese identisch sind, kann der Detektiv die Umschläge verschließen. Diese darf er nicht mehr aus der Hand geben, damit sie nicht vertauscht werden können.
Anschließend erfolgt die Zustellung an den Adressaten. Das kann auf verschiedene Arten geschehen. Im Idealfall schellt der Detektiv an und trifft den Adressaten persönlich an. Diesem übergibt er dann das Schreiben persönlich.
Übergabe am Wohnort des Adressaten
Ist der Adressat nicht zugegen, kann das Schreiben mit der Kündigung einem Familienangehörigen übergeben werden. Alternativ wird das Schreiben in den Hausbriefkasten geworfen. Gibt es einen solchen nicht, kann der Brief unter der Tür durchgeschoben werden.
Dokumentation der Zustellung
Der Ablauf der Zustellung respektive Übergabe –auch an wen beziehungsweise wie- ist durch den Detektiv exakt zu dokumentieren.
Unsere Detektive nutzen zur Dokumentation folgende Vorlage:
Ich, (hier: vollständiger Name und ladungsfähige Adresse des Boten), habe das in Kopie (Anmerkung: hier kommt die Kopie des Schreibens zum Einsatz. Jede einzelne Seite ist durch den Detektiv zu paraphieren, um einen Austausch zu verhindern) anhängende Kündigungsschreiben zur Kündigung des zwischen der beiden Parteien bestehenden Arbeitsvertrages mit Kündigung zum (…) persönlich gelesen, den Inhalt zur Kenntnis genommen und selbst einkuvertiert.
Dieses Schreiben habe ich
- am (Datum)
- um (exakte Uhrzeit) Uhr
- dem Adressaten überbracht.
Dazu habe ich es (hier Art der Übergabe eintragen, also persönlich übergeben, einem Familienangehörigem -speziell wem - in der Wohnung persönlich übergeben, in den Briefkasten eingeworfen, unter der Tür durchgeschoben). Die Zustellung erfolgte an der Wohnadresse von
- Herrn/Frau
- Name, Vorname
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort
- Ort Datum Unterschrift
Detektiv kann Übergabe bezeugen
Sollte nun die Gegenseite den Erhalt der Kündigung bestreiten, so kann der Arbeitgeber den Beweisantritt vornehmen, indem der Detektiv als Zeuge benannt wird. So ist es dem Arbeitgeber möglich, auch nach dem strengen Arbeitsrecht die Einhaltung einer Kündigungsfrist einzuhalten und die Übergabe des Kündigungsschreibens zu beweisen.
Durch die Übergabe kann in einem eventuellen Streitfall exakt vorgetragen werden, dass der Zugang der Kündigung fristgerecht erfolgte. Dadurch festigen Sie Ihre persönliche Rechtsposition erheblich.
Vorteil der Übergabe durch Detektive
Wenn Sie sich entschließen, die Kündigung persönlich zustellen zu lassen, so haben Sie einen entscheidenden Pluspunkt auf Ihrer Seite. Sie können den Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung exakt festlegen. Der ist generell bei einer fristgebundenen Kündigung von großer Bedeutung. Bei einer Zustellung des Kündigungsschreibens per Gerichtsvollzieher oder per Einschreiben haben sie es nicht in der Hand, diesen Zugangszeitpunkt genau zu steuern.
Als Detektei erledigen wir die Überbringung von Schreiben wie zum Beispiel eine Kündigung oder ähnlich für Sie bundesweit. Egal ob Sie einen Detektiv in Berlin als größte Stadt Deutschlands oder im kleinsten Dorf des Landes benötigen - wir machen das für Sie.
0800 - 11 12 13 14