Lesezeit: 3 MinutenDie Europameisterschaft im Fußball wirft Ihre Schatten voraus. Am heutigen Tag startet die EM; am Sonntag geht es für Deutschland los. Und schon kommen die ersten Aufträge im Zusammenhang mit der Euro ins Haus.
Wir kennen dieses Phänomen schon von vorhergegangenen Welt- oder Europameisterschaften: Die Krankenquote geht deutlich in die Höhe, wenn Deutschland spielt.
Ein Unternehmen aus Niedersachsen rief an und erklärte, ein Mitarbeiter, der eigentlich das ganze Wochenende in der Spätschicht bis 22:30 Uhr arbeiten müsse, habe sich plötzlich krank gemeldet.
Das alleine wäre noch kein Thema, wenn der Mitarbeiter nicht zuvor gefragt hätte, ob er die Schicht tauschen könne, da er an dem Sonntag keine Zeit habe. Das war aber betriebsintern nicht möglich.
Ein Blick in die Krankenakte der letzten Jahre ergab, dass ein ähnliches Verhalten schon vor 2 Jahren bei der Weltmeisterschaft an den Tag gelegt wurde. Auch da wurde plötzlich ein Krankenschein genommen. Sollte der Mann also eine Krankheit nur simulieren und tatsächlich den gelben Schein nur nutzt, um frei zu bekommen?
Nun war bekannt, dass der Bruder des besagten Mitarbeiters ein Lokal führt. Ein Anruf dort ergab, dass für Sonntag eine große WM-Party mit Public Viewing geplant ist. Nun lag der Verdacht auf der Hand, dass der vorgeblich Kranke nicht nur dort auftauchen wird, um das Deutschland Spiel zu schauen, sondern aktiv bei der Großveranstaltung mithilft.
Exakt das hatte er in der Vergangenheit immer wieder mal gemacht, was betriebsintern bekannt war. Ob er es während des Krankenstandes macht, prüft nun ein Detektiv in Hannover, denn der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug liegt hier auf der Hand. Am Sonntag klärt sich dann dieser Fall.
Die Observation in Niedersachsen ist nicht der einzige Fall im Zusammenhang mit der Euro. Zwei Detektive in Hamburg aus unserem Observations-Team muss gleichfalls observieren, weil dort ein Arbeitnehmer im Verdacht des Simulierens steht. Dieser hatte vor einiger Zeit einem Kollegen gesagt, man müsse sich zu helfen wissen, wenn man während der Europameisterschaft arbeiten muss, wenn Deutschland spielt. Auch hier wird der Sonntag Klarheit darüber bringen, ob der Mann sich nicht verrechnet hat.
Fußballfieber oder echte Erkrankung?
Schauen die beiden krankgeschriebenen Mitarbeiter das Spiel der deutschen Mannschaft brav zuhause, passiert ihnen arbeitsrechtlich nichts. Sind sie beim Public Viewing oder einer anderen Veranstaltung, so bedeutet das noch nicht automatisch ein Fehlverhalten.
Wer aber mit einer angeblichen Grippe im Bett liegt, hat nichts bei einer öffentlichen Fußballveranstaltung verloren. Und wer krankgeschrieben ist, sollte nicht mit 2,0 Promille auf einer Public Viewing Party gesehen werden, es sei denn er ist zum Beispiel wegen eines gebrochenen Arms krankgeschrieben. Dem macht der Alkohol nicht viel aus.
Allerdings würde bei einer so offensichtlichen Erkrankung kein Arbeitgeber auf die Idee kommen, eine Beobachtung durch eine Detektei auf den Weg zu bringen. Beide oben besprochenen Fälle haben einen begründeten Verdacht als Hintergrund.
Beobachtung bei klarem Verdacht auf Fehlverhalten erlaubt
Bei handfesten Verdachtsmomenten kann ein Arbeitgeber einen krankgeschriebenen Mitarbeiter überwachen lassen. Nur so ist es dem Chef möglich, sein Recht zu wahren und den von Haus aus hohen Beweiswert eines Krankenscheins zu erschüttern.
Die Personenüberwachung läuft diskret ab und die Privatdetektive berichten dem Kunden nur jene Aspekte, die einen kausalen Zusammenhang mit dem Auftragsziel haben. Andere private Dinge, die zufällig beobachtet wurden, sind im Bericht nicht aufgeführt, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Fehlverhalten stehen.
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